Alno AG
Vorläufige Eigenverwaltung für Pino genehmigt

Das Amtsgericht Hechingen hat auf den Antrag der Pino Küchen GmbH vom 21. Juli 2017 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Prof. Dr. Martin Hörmann aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwälte bestellt. Der Antrag war notwendig, da die Verhandlungen mit den Gläubigern der Pino Küchen GmbH zu keiner Einigung geführt haben. Der Geschäftsbetrieb soll insgesamt unverändert fortgeführt werden.

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