Alno
Kann das Kapitel Deisel endgültig schließen

Die Alno AG kann das Kapitel Deisel nach knapp fünfjähriger Verfahrensdauer nun endgültig schließen. Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die beiden Nichtzulassungsbeschwerden des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden zurückgewiesen. Damit ist seine außerordentliche Kündigung vom April 2011 rechtskräftig. Dies teilt Alno in einer Pressemeldung mit. Bereits im November 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Berufungen der Alno AG in vollem Umfang stattgegeben und die Klagen des ehemaligen CEO gegen seine außerordentliche Kündigung vom April 2011 abgewiesen. Der Streitwert beider Verfahren belief sich auf rund 6,5 Mio. Euro. Bei Unwirksamkeit der Kündigungen hätten Ansprüche in Höhe von bis zu 7,5 Mio. Euro gegen die Alno AG im Raum gestanden.

zum Seitenanfang

zurück