AMÖ
Fordert Weitsicht bei Fahrverboten

In seinem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Fahrverbote grundsätzlich genehmigt. Anlässlich dieser Entscheidung appelliert der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. an die Kommunen, umsichtig mit der ihnen damit übertragenen Verantwortung umzugehen. Insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse beachtet werden.

Die AMÖ weist darauf hin, dass Wirtschaftsverkehre grundsätzlich auf dieselbetriebenen Fahrzeugen basieren. Jegliche Belieferung der Städte mit Gütern und Lebensmitteln, die Möbelspedition sowie die gesamte Entsorgung seien daran gebunden. Wer über Fahrverbote für Wirtschaftsverkehre nachdenkt, gefährde damit in der Konsequenz die Versorgung und Entsorgung der Städte. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes müsse deswegen von den Kommunen sorgsam und mit Bedacht umgesetzt werden.

Unüberlegter Aktionismus dürfe jetzt nicht dazu führen, dass für Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 Fahrverbote verhängt werden. Die Unternehmen müssten sich bei der Investition in neue Kraftahrzeuge darauf verlassen können, dass diese auch in absehbarer Zukunft nicht unkalkulierbaren Restriktionen unterworfen seien. Aus diesem Grund fordert die AMÖ die Kommunen auf, sofern sie Fahrverbote verhängen, Wirtschaftsverkehre komplett bzw. wenigstens Nutzfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 im Wirtschaftsverkehr auszunehmen.

„Es ist nachvollziehbar für jeden Verantwortlichen einer Kommune einfacher, ein Fahrverbot für Lkw zu verhängen, um vermeintlich eine Verbesserung der Belastung zu erreichen. Fakt ist aber, dass gemäß den Angaben des Umweltbundesamtes Nutzfahrzeuge insgesamt für weniger als ein Viertel des Ausstoßes von Stickstoffdioxid verantwortlich sind. Wenn wirklich kurzfristig eine Verbesserung der Schadstoffbelastung erreicht werden soll und nicht nur eine populistische Maßnahme gesucht wird, um Gemüter zu beruhigen, müssen Fahrverbote bei Pkw ansetzen, nicht aber bei Nutzfahrzeugen“, so Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.

Da der Standard Euro 6 für Nutzfahrzeuge erst seit 2015 in Kraft ist, müssten dringend Übergangsfristen für Fahrverbote eingeräumt werden. Die Verkehrswirtschaft müsse sich bei der Investition in neue Fahrzeuge auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verlassen können. Es sei nicht vermittelbar, dass erst wenige Jahre alte Fahrzeuge plötzlich nicht mehr der Rechtslage entsprechen sollen.

Des Weiteren weist die AMÖ darauf hin, dass eine Reihe wirksamer Maßnahmen mit organisatorisch-technischem aber auch motivierendem Charakter zur Verfügung stehen, um ohne Fahrverbote schädliche Emissionen zu mindern. Dazu gehören ein besserer Verkehrsfluss sowie umweltverträgliche Technologien, die auf Batterien, Wasserstoff oder Erdgas basieren. Auch beispielsweise über eine stärkere Förderung von Fahrgemeinschaften, den Ausbau des Nahverkehrs sowie über Möglichkeiten, wie dessen Attraktivität erhöht werden kann, müsse nachgedacht werden. Ein generelles Fahrverbote dürfe erst das allerletzte Mittel sein.


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