Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH)
Bemängelt unpräzises Elektrogeräte-Rücknahme-Gesetz

Die Bundesregierung hat eine Verschärfung des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) beschlossen. Händlern, die Elektro- und Elektronik Altgeräte nicht zurücknehmen wollen, müssen nun mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Das bemängelt nun auch der Bundesverband Onlinehandel e.V. „Das Bundeskabinett hätte besser die Inhalte verdeutlicht und nicht die Strafen heraufgesetzt. Denn das Gesetz ist so komplex und so ungenau formuliert, dass es nahezu unmöglich ist, zu verstehen, was wen betrifft und wie es umzusetzen ist. Außerdem legen die Bundesländer, die für den Vollzug des Gesetzes verantwortlich sind, den Gesetzestext individuell aus. So sorgt man absolut nicht für Rechtssicherheit“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel e.V.

Die Novellierung des ElektroG durch die Bußgelderhöhung soll einen vermeintlichen Wettbewerbsvorteil uneinsichtiger Händler bereinigen, treffe aber gerade die kleinen und mittleren Händler mit voller Wucht. „Die meisten Onlinehändler halten sich an die Gesetze – solange man erkennen kann, dass sie einen betreffen. Und das ist beim ElektroG eben nicht immer der Fall“, sagt Prothmann. Außerdem diskriminiere das Elektroschrottgesetz den Onlinehandel: Denn das Elektroschrottgesetz bestimmt, dass Händler – im Gesetz Vertreiber genannt – dem Verbraucher eine Rücknahme von Elektroaltgeräten anbieten müssen. Allerdings nur, wenn stationäre Händler eine Verkaufsfläche von mehr als 400 qm und Onlinehändler eine Lager- und Versandfläche von ebenfalls mehr als 400 qm besitzen. Die Definition Lagerfläche wurde dabei von den Landesbehörden auf Regalfläche umdefiniert – dies aber nur bei den Onlinehändlern. Zugleich wird der Kreis der betroffenen Händler dadurch stark erweitert. „Aus meiner Sicht ist nahezu jeder professionell agierende Onlinehändler von Elektro- bzw. Elektronikgeräten betroffen“, sagt Oliver Prothmann.

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