DGM
Neues Boxspringlabel

Boxspringbetten besitzen Vorzüge, die deren Besitzer nicht missen möchten. Sie schätzen das hochwertige Design sowie das besondere Schlaf- und Liegegefühl. Als ebenso angenehm empfinden Alt und Jung zudem das bequeme Aufstehen und Zubettgehen in dem vergleichsweise höheren Schlafzimmermöbel. „Endverbraucher, die beim Bettenkauf in ein Boxspringbett investieren möchten, sollten sich durch ausgiebiges Probeliegen selbst von diesen Vorzügen überzeugen. Zudem sollten sie auf das neue Boxspringlabel der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) achten. Es garantiert, dass das Bett die strengen Qualitätsstandards der Gütegemeinschaft erfüllt und auch dem individuellen Anspruch an das hochwertige Bettsystem gerecht wird“, empfiehlt Jochen Winning, Geschäftsführer der DGM.

Alle 12 bis 15 Jahre kauft der Durchschnittsdeutsche ein neues Bett. Eine neue Matratze wird alle 8 bis 12 Jahre fällig. Bei 7,5 Stunden Schlaf pro Nacht entspricht das einer Nutzungsdauer von meist mehr als 30.000 Stunden. „Für langfristige Freude und guten Schlaf ist es daher umso wichtiger, gleich auf ein qualitätsgeprüftes Bett wie das Boxspringbett gemäß den DGM-Richtlinien zu setzen“, regt der Möbelexperte an. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass einzelne Möbelhersteller und Nicht-DGM-Mitglieder ihre Bettsysteme auf Grundlage eigener Definitionen produzieren und verkaufen. „Da der Begriff ,Boxspringbett‘ nicht allgemeingültig und eindeutig geklärt ist, können Endverbraucher dadurch in die Irre geführt werden“, warnt Winning.

Neues Boxspringlabel basiert auf eindeutiger Definition

Entsprechend der Definition, auf deren Grundlage das neue Boxspringlabel basiert, ist Boxspring ein Bettsystem aus mindestens zwei aufeinander liegenden federnden Teilen – der Box und der Matratze. Die untere Box besteht aus einem Grundrahmen, in dem beziehungsweise auf dem ein Federkern fest oder formschlüssig eingearbeitet ist. Die Box kann Verstellmöglichkeiten beinhalten, die auch motorisch angetrieben sein können. Die Box und/oder die Boxspring-Matratze sollten möglichst eine Schutzeinrichtung gegen das Verrutschen untereinander haben. Ein Boxspring-Bett kann mit Füßen, einer Auflage (Topper) sowie Kopf- und Fußteilen ergänzt oder kombiniert werden.

Mit der Definition und dem dazugehörigen Boxspringlabel möchte die DGM dem Endverbraucher eine Entscheidungshilfe beim Bettenkauf bieten. In Kürze wird die neue Definition in die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 übertragen. Diese geben den hohen Qualitätsstandard für alle DGM-Mitgliedsunternehmen vor. Hiernach erfüllen die Möbelhersteller der DGM bereits umfassende Qualitätsvorgaben, deren Einhaltung mit dem ,Goldenen M‘ gekennzeichnet ist. „Das Gütesiegel steht für Möbel, deren Gesundheitsverträglichkeit, Sicherheit, Stabilität, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit in unabhängigen Prüflaboren sichergestellt wurde und für Hersteller mit einem vorbildlichen Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Endverbraucher“, schließt Winning.

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