Matratzen direct AG
Beantragt Schutzschirmverfahren

Die Matratzen direct AG hat am 17. Februar beim Amtsgericht Köln ein Schutzschirmverfahren beantragt. Das Unternehmen, das bundesweit mit 265 Matratzen-Fachmärkten präsent ist, soll uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Arbeitnehmer wurden über das Verfahren informiert, die Zahlung der Löhne und Gehälter für die 565 Beschäftigten sei sichergestellt. „Die Matratzen direct AG verfügte zum Antrag über ausreichende Liquidität, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen“, so Vorstand Mirco Rode, der vor einem Jahr für die Restrukturierung ins Unternehmen geholt wurde und laut Unternehmen „eine signifikante Ergebnisverbesserung im Jahr 2016 erreicht hat“. „Unser Ziel ist es, das Schutzschirmverfahren zu nutzen, um das unternehmerisch erfolgreiche Restrukturierungskonzept weiter zu verfolgen.“ Zum vorläufigen Sachwalter hat das zuständige Amtsgericht Rechtsanwalt Stefan Conrads von der Pluta Rechtsanwalts GmbH bestellt.

zum Seitenanfang

zurück