Ministerpräsidentenkonferenz
Das sind die Perspektiven für den Handel

Bund und Länder haben sich auf der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Öffnungsperspektive in mehreren Schritten geeinigt.

Demnach dürfen nach dem erfolgten ersten Öffnungsschritt bei Schulen, Kitas und Friseuren ab 8. März auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte wieder Kunden empfangen. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner darf auch der Einzelhandel wieder öffnen. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft auf eine Person pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm begrenzt.

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner kann der Einzelhandel ab 8. März mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“). Ein Kunde darf dann pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche mit vorheriger Terminvereinbarung für einen begrenzten Zeitraum ins Geschäft.

Allerdings: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Der Einzelhandel bleibt also dann komplett geschlossen.

Frühestens ab dem 5. April darf der Einzelhandel dann bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner mit Begrenzung des Kundenzulaufs öffnen.


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