Mittelstandsverbund ZGV
Reminder: LKW-Maut auf allen Bundesstraßen ab 1. Juli

Ab dem 1. Juli 2018 gilt die Mautplicht für LKW ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auch auf allen Bundesstraßen in Deutschland. Von dieser Maßnahme sind weitere rund 35.000 Unternehmen mit rund 140.000 Fahrzeugen betroffen, wie der Mittelstandsverbund ZGV mitteilt.

Das Gesetz zur Ausweitung der Mautpflicht auf allen Bundesstraßen zum 1. Juli 2018 trat Ende März 2017 in Kraft. Dadurch wird das Mautnetz um weitere 36.000 Kilometer Bundesstraßen wachsen und insgesamt 51.000 Kilometer Fernstraßen in Deutschland umfassen. 600 Kontrollsäulen sollen die Mautstellen-Terminals ergänzen. Die Neuregelung soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu zwei Mrd. Euro erbringen. Betroffen sind nicht nur LKW von Transportunternehmen, sondern von allen Gewerbetreibenden – so etwa auch der Bauunternehmen oder Sanitärunternehmen. Die Mautpflicht gilt für LKW ab 7,5 Tonnen und richtet sich derzeit nach Schadstoffklasse, Achszahl und Länge der mautpflichtigen Strecke.

Die neue Bundesstraßen-Maut bedeutet für viele Verteiler- und Nahverkehrsfahrzeuge, die bislang die Autobahnen nicht nutzten, dass sie erstmals von Mautgebühren betroffen sind und mit Kosten zwischen 4.000 und 8.000 Euro pro Jahr rechnen müssen, so der Mittelstandsverbund ZGV.

Wie der Mittelstandsverbund weiter mitteilt, ist die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG als Mitglied beim ZGV neu an Bord. Die Genossenschaft bietet Unterstützung bei der Registrierung von Fahrzeugen und stellt unter www.svg.de für Kunden einen Mautkalkulator bereit, der bei der Abschätzung der entstehenden Mehrkosten helfen kann. Dabei werden sowohl die nicht vergüteten Leerkilometer als auch die Nutzung von nicht-mautpflichtigen Straßen berücksichtigt.


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