Reuter
Rechtsstreit mit Cor

Der Online-Händler Reuter bereitet nach eigenen Angaben eine Schadenersatzklage in Millionenhöhe wegen entgangenen Gewinns gegen den Premiumpolstermöbler Cor vor. Der Onlinehändler sah sich demnach unzulässigem Druck durch seinen Lieferanten Cor ausgesetzt, womit die freie Preisgestaltung im Onlinehandel verhindert worden sei. In einer Pressemitteilung des Unternehmens heißt es wörtlich: „Sowohl Cor-Geschäftsführer Leo Lübke als auch der Cor-Verkaufsleiter wirkten jedoch vor und nach Abschluss dieses „Partnervertrages“ wiederholt darauf hin, dass Reuter seinen Endkunden gegenüber allenfalls bestimmte „Maximalrabatte“ zu gewähren habe. Reuter hält dieses Vorgehen für eine unzulässige Einflussnahme auf die eigene Preisgestaltung.“ Gleichzeitig unterstellt Reuter in der selben Mitteilung Cor Kartellabsprachen mit stationären Händlern zur Sicherung des einheitlichen Preisniveaus. Cor selbst bestätigte vor wenigen Minuten in einer eigenen Stellungnahme, dass die seit August 2012 bestehende Geschäftsbeziehung zu Reuter von Cor fristgerecht gekündigt worden sei: „Reuter ist es in den vergangenen rund dreieinhalb Jahren nicht gelungen, die als Vertragsgrundlage für die Zusammenarbeit vorausgesetzten Vertriebsziele zu erreichen. Aus diesem Grund haben wir die Zusammenarbeit gemäß unserer Partnervereinbarung ordentlich und fristgerecht zum 31. Januar 2016 gekündigt“, so das Unternehmen in seiner Stellungnahme wörtlich. Gleichzeitig prüft man das weitere Vorgehen bezüglich des Verhaltens des ehemaligen Vertragspartners: „Wir begegnen unseren Handelspartnern mit Wertschätzung und Respekt, offen und konstruktiv. Allein deshalb ist das nachvertragliche Verhalten von Reuter mehr als bedauerlich, dessen juristisch und kommunikativ angemessene Würdigung derzeit geprüft und erfolgen wird.“

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