Warendorfer Küchen
Doch keine Eigenverwaltung

Mitte Dezember musste die Warendorfer Küchen GmbH einen Insolvenzantrag stellen. Das Unternehmen sollte in Eigenverantwortung saniert werden. Jetzt wurde das Verfahren jedoch verändert. „Um alle geplanten und angedachten Sanierungsideen schnellstmöglich umzusetzen, und um noch schneller durch das Insolvenzverfahren zu kommen, wurde Anfang dieser Woche von der Unternehmensleitung entschieden, die vom Gericht genehmigte Eigenverwaltung in einem Regelinsolvenzverfahren fortzuführen“, heißt es heute seitens der Warendorfer Küchen GmbH. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Michael Mönig von der Kanzlei Mönig und Partner in Münster, bestellt. Die Geschäftsführung des Küchenmöbelherstellers bleibt weiterhin im Amt. „Die Gespräche und die Zusammenarbeit sind sehr konstruktiv und vertrauensvoll“, betont Mönig. „Wir haben nach intensiven Beratungen sehr bewusst den Weg der übertragenden Sanierung beschritten. Eine Entscheidung für das Wohl des Unternehmens und der Mitarbeiter“, so Slav Lepenin, Geschäftsführer Warendorfer Küchen GmbH. „In der Eigenverwaltung hätte die Umsetzung der für uns notwenigen Umstrukturierungen zu viel Zeit gekostet.“ Die Maßnahme könnte bereits noch im Frühjahr umgesetzt werden. Somit sei der Weg für eine solide Zukunft des Unternehmens frei. Die finanzielle Lage von Warendorfer Küchen sei für den Augenblick stabil. Für die betriebliche Weiterführung stünden die monetären Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus konnten bereits vor zwei Wochen die Dezemberlöhne an die Mitarbeiter überwiesen werden, wie es heißt. Die Finanzierung des Insolvenzgeldes sei zudem gesichert. Der Geschäftsbetrieb läuft unverändert weiter, und Kundenaufträge werden wie gewohnt ausgeliefert, heißt es abschließend.

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