21.04.10 14:46

Oeko-Tex: Erweiterte Prüfkriterien treten in Kraft

Rubrik: Möbelmarkt

Zürich. Die von der Oeko-Tex Gemeinschaft beschlossenen Neuerungen bezüglich der Schadstoffprüfungen nach Oeko-Tex Standard 100 sind zum 1. April endgültig in Kraft getreten. Aus einer Pressemitteilung geht hervor, dass neben der üblichen jährlichen Anpassung der Prüfkriterien und Grenzwerte auch einige Neuregelungen bei Laborprüfungen eingeführt wurden. So werden künftig synthetische Fasern, Garne und Kunststoffteile in allen vier Oeko-Tex Produktklassen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. Für die 16 festgelegten Substanzen gilt in der Summe ein Grenzwert von 10 mg/kg bzw. für Benzo[a]pyren ein Grenzwert von 1 mg/kg. Die Verwendung des Weichmachers Diiso-butylphthalat (DIBP) wurde zusätzlich zu den bereits reglementierten Phthalaten ausgeschlossen. Dioctylzinn (DOT) wurde in die Liste der verbotenen zinnorganischen Verbindungen aufgenommen. Der Grenzwert für die Produktklasse I (Baby- und Kleinkinderartikel) liegt bei 1,0 mg/kg, der für die Produktklassen II – IV bei 2,0 mg/kg.
Besonderes Augenmerk bei der Neufassung ihrer Prüfkriterien habe die Oeko-Tex Gemeinschaft auch dieses Jahr auf die Einbeziehung der aktuellen ECHA- Kandidatenliste mit den sog. SVHC-Stoffen (besonders besorgniserregende Substanzen) gelegt. Auch zukünftig wolle man die Aktivitäten der ECHA beobachten und bei Veröffentlichung neuer besorgniserregender Stoffe deren Relevanz für die Textil- und Bekleidungsindustrie bzw. ihre Aufnahme in den Oeko-Tex Kriterienkatalog überprüfen.

Für alle Zertifikatsinhaber wurden außerdem verbindliche Firmenbesuche in einem Zyklus von drei Jahren eingeführt. Mit dieser Maßnahme möchte Oeko-Tex alle beteiligten Unternehmen gezielt bei der Umsetzung der Schadstoffvorgaben in der betrieblichen Qualitätssicherung unterstützen. Zudem könnten technische Bedingungen der Zertifizierung, die Auswahl der Artikelgruppen und die Möglichkeit der werblichen Nutzung des Oeko-Tex Labels besprochen werden. Als umweltfreundliche Betriebsstätten gemäß Oeko-Tex Standard 1.000 zertifizierte Unternehmen seien auf Grund der hier durchgeführten Konformitäts-Audits von der Neuregelung ausgenommen.

Auch die Labelvorlagen wurden einer Erneuerung unterzogen und stehen den Zertifikatsinhabern in der überarbeiteten Version ab sofort zur Verfügung.


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