Übernahme vom Porta durch XXXLutz
EU-Kommission leitet Prüfverfahren ein
Brüssel (Belgien). Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen das Durchführungsverbot bei der Übernahme von Porta durch XXXLutz eingeleitet. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung der EU-Kommission vom 10. Juli hervor.
Nach den EU-Fusionskontrollvorschriften müssen Unternehmen, die einen Zusammenschluss von EU-weiter Bedeutung planen, das Vorhaben bei der Kommission zur Prüfung anmelden und dann mit der Durchführung warten, bis diese den Zusammenschluss genehmigt hat („Durchführungsverbot“). Der Prozess soll gewährleisten, dass die Kommission Zusammenschlüsse prüfen kann. So soll möglichen nachteiligen Auswirkungen eines Zusammenschlusses vorgebeugt werden, bis das offizielle Ergebnis des Prüfverfahrens vorliegt.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Parteien vor der förmlichen Genehmigung durch die Kommission keine Maßnahmen ergreifen dürfen, die zu einer Änderung der Kontrolle über das zu erwerbende Unternehmen beitragen. Darunter kann beispielsweise die Abstimmung von Tätigkeiten, die Einflussnahme auf das Tagesgeschäft des Unternehmens oder der Austausch sensibler Geschäftsinformationen fallen.
Das Zusammenschlussvorhaben zwischen XXXLutz und Porta wurde am 7. Januar 2025 öffentlich bekannt gegeben und nicht förmlich bei der Kommission angemeldet. Die Kommission vertritt laut dem veröffentlichten Schreiben die vorläufige Auffassung, dass dieser Zusammenschluss EU-weite Bedeutung hat und hätte angemeldet werden müssen.
In der Zwischenzeit habe die Kommission Kenntnis von Verhaltensweisen seitens XXXLutz und Porta erhalten, die einen Verstoß gegen das Durchführungsverbot darstellen könnten. Daher hat sie XXXLutz und Porta über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens unterrichtet und wird dieses nun durchführen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Diese Untersuchung erfolgt unabhängig von einer Prüfung der Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb durch die Kommission nach den EU- Fusionskontrollvorschriften und greift dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vor.