Alno AG
Details zum Deal mit RiverRock

Pfullendorf. Wie bereits berichtet, kauft der irische Investor RiverRock den Küchenmöbelhersteller Alno. Jetzt werden weitere Details zum Deal bekannt: Der Vertag sieht dabei primär die Übernahme wesentlicher Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke und Markenrechte im Zuge einer übertragenden Sanierung vor. Watling Street Advisors, im Auftrag der RiverRock European Opportunities Funds handelnd, beabsichtigt den Geschäftsbetrieb mit der Produktion von Küchenmöbeln baldmöglichst wieder aufzunehmen. Für die Wirksamkeit des Vertrages müssten allerdings noch wesentliche  Bedingungen, wie u. a. die Zustimmung des Gläubigerausschusses, die Gründung einer Transfergesellschaft und die Genehmigung der Kurzarbeit durch die Bundesagentur für Arbeit, erfüllt werden.

Der Investor RiverRock will dann „entschlossen die Voraussetzungen schaffen, um den stillgelegten Geschäftsbetrieb wieder zügig aufzunehmen“. Nachdem am 24. November der letzte verbliebene Interessent abgesprungen war, war Insolvenzverwalter Hörmann gezwungen, die Betriebsstilllegung einzuleiten. Der Beschluss über die Einstellung des Geschäftsbetriebs der Alno AG bleibt aufrechterhalten, bis alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sind und der Vertrag vollzogen wird. Demnächst werden die Maßnahmen zum Anlaufen der Geschäftstätigkeit und anschließend zum Start der Produktion der neuen Gesellschaft mit dem Namen „Neue Alno GmbH“ angeschoben. Dann sollen rund 410 Beschäftigte, davon 34 Azubis für die Neue Alno arbeiten.

In der Übergangsphase will die Neue Alno für die Mitarbeiter umgehend Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Gewährung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit ist eine der Bedingungen im Kaufvertrag.

Mitarbeiter, die nicht von der Neuen Alno übernommen werden können, sollen in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft wechseln. Ziel der Transfergesellschaft sei es, die Mitarbeiter durch Qualifizierungsmaßnahmen in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

„Wir freuen uns sehr, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun wieder Hoffnung schöpfen können. Beide Seiten haben mit großem Nachdruck intensiv und konstruktiv auf einen Abschluss hingearbeitet. Mit dem Vertrag haben wir eine sehr wichtige Etappe erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Nun müssen wir abwarten, dass wichtige Bedingungen erfüllt werden, damit der Vertrag wirksam wird“, sagt Insolvenzverwalter Prof. Dr. Martin Hörmann.


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