Alno AG
Produktion läuft wieder an

Die Küchenproduktion der Alno AG am Stammsitz in Pfullendorf kann wieder starten. Wie das Unternehmen mitteilt sei das Ziel jetzt, im Interesse der Kunden und im Interesse der Gläubiger den Geschäftsbetrieb als Grundlage für die weiteren Sanierungsanstrengungen zu stabilisieren.

Für die Nachproduktion bereits eingeplanter und die Neuproduktion der seit dem 12. Juli eingegangenen Aufträge wurden in Pfullendorf Samstagsschichten eingerichtet. Küchen, die neu beauftragt werden, sollen ab dem 28. August in die Produktion gehen und ab September ausgeliefert werden. Parallel zur Neuproduktion erfolgt die Komplettierung bereits gelieferter und der noch in Auslieferung befindlichen Küchen.

Das Werk in Enger, in dem vor allem die Küchen der Produktlinie Wellmann produziert werden, soll mit Wiederaufnahme der Produktion in der Woche ab dem 7. August folgen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Produktion der Pino-Küchen in Coswig wurden am 27. Juli mit dem Massedarlehen geschaffen. Ziel sei es auch hier, wieder in KW 32 mit der Produktion zu starten. Die Unterbrechung der Produktion war notwendig, um die Finanzierung des operativen Geschäftsbetriebs sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sämtliche im Rahmen des jetzigen Verfahrens eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden können.

Die Sanierung der Alno Gruppe wird im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens angestrebt. In diesem Zusammenhang seien sich die Vertreter der Gläubiger, der eigenverwaltende Vorstand und die vorläufige Sachwaltung darüber einig, dass im Rahmen eines in dieser Verfahrenskonstellation üblichen Dual Track Prozesses ein strukturiertes Bieterverfahren organisiert werden soll. Ein M&A-Berater ist mit der Durchführung eines Investorenprozesses für die gesamte Alno-Gruppe beauftragt.

Hörmann kündigte an, dass die vorläufige Sachwaltung in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt habe, die Zeiträume vor den Insolvenzanträgen sachverständig zu prüfen. Man erwarte sich daraus Erkenntnisse, ob und in welchem Umfang möglicherweise vor den Insolvenzanträgen Entscheidungen gefällt worden sind, die den Interessen der Gläubiger zuwidergelaufen sind.

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