Alno AG
Stellt Antrag auf Sanierungsverfahren

Mit Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, die beim Amtsgericht Hechingen gestellt werden, will der Vorstand der Alno AG die zum Jahresbeginn eingeleitete Sanierung fortsetzen und den Turnaround absichern. Dies verkündet Alno heute in einer Pressemitteilung.

Die seit Anfang 2017 umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen im Alno Konzern zeigen der Meldung zufolge nach den ersten fünf Monaten bereits Erfolge: Unter anderem konnte der operative Fehlbetrag (EBITDA vor Restrukturierung) nach vorläufigen Zahlen per Mai 2017 im Inland um 8,7 Mio. Euro auf -1,3 Mio. Euro reduziert werden (Jan-Mai 2016: -10,0 Mio. Euro).

Trotz dieser operativen Erfolge ist der Vorstand aufgrund der hohen Finanzverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinsbelastung gehalten, einen Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. Zuletzt konnte in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.

Mit dem Antrag verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen fortzuführen. Die bisherige starke Marktposition als einer der größten inländischen Küchenhersteller soll gesichert werden.

Sollte das Amtsgericht ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung eröffnen, bleibt der Vorstand unverändert in der Geschäftsführung und ist voll handlungsfähig. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.

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