AUMA
Messen stellen Leistungspaket für Re-Start vor

Acht Bausteine machen laut AUMA eine sichere Messedurchführung für alle Beteiligten möglich.
Die deutschen Messen haben basierend auf den Erfahrungen aus dem Herbst 2020 jetzt ein Leistungspaket aus acht Bausteinen definiert, das einen sicheren Re-Start der deutschen Messewirtschaft für alle Beteiligten ermöglicht. Dazu gehören die systematische Überprüfung der Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht ebenso wie die vorübergehende Begrenzung der Besucherzahl entsprechend der genutzten Fläche und die Sicherung der Kontaktnachverfolgung.
Der Geschäftsführer des AUMA - Verband der deutschen Messewirtschaft, Jörn Holtmeier, erklärt dazu: „Jetzt fehlt nur noch die Entscheidung der Politik, Messen auf dieser Basis wieder grundsätzlich zuzulassen, denn der Stillstand der Branche dauert jetzt mit kurzer Unterbrechung genau ein Jahr mit schwerwiegenden Folgen für die gesamte Wirtschaft. Die nächste Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. März 2021 ist dafür der richtige Zeitpunkt. Denn es geht nicht darum, dass am 23. März wieder Messen stattfinden sollen. Das ist aufgrund der Vorlaufzeiten bei der Messeplanung ohnehin nicht möglich. Vielmehr müssen Bund und Länder die Business-Plattform Messe wieder als eigene Kategorie betrachten und jetzt im Rahmen ihrer Beschlüsse wieder zulassen. Nur dann können die Unternehmen spätestens ab Sommer wieder ihre Marktplätze nutzen.“
Mehr als 35 Messen sind seit der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz am 3. März abgesagt worden, die Absagen ziehen sich mittlerweile bis Ende Mai. Selbst für Messen im 3. Quartal treffen Veranstalter und ausstellende Unternehmen schon jetzt Entscheidungen. 
Jörn Holtmeier: „Vor dem Hintergrund erweiterter Testmöglichkeiten und stetig zunehmender Impfquote müssen Bund und Länder auch für Branchen mit langen Vorlaufzeiten Planungssicherheit geben, um wieder mehr Geschäftschancen für Unternehmen zu schaffen.“

Die deutschen Messeveranstalter können alle relevanten Voraussetzungen für eine sichere Messeteilnahme in Corona-Zeiten erfüllen – durch folgende Maßnahmen: 
1.    Nutzung des vorhandenen Flächenpotenzials
Die deutschen Messeplätze verfügen über ausreichend Flächen, um einen generellen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen im gesamten Messegelände zu gewährleisten.

2.    Begrenzung der Besucherzahl auf der genutzten Messefläche 
Die Messeveranstalter stellen entsprechend den geltenden Verordnungen eine bestimmte Mindestfläche pro Besucher zur Verfügung.

3.    Steuerung der Besucherströme
Die Messeveranstalter stellen durch Wegeleitsysteme, geschultes Personal und elektronische Kontrollsysteme sicher, dass sich keine Personenansammlungen bilden und Besucherströme sich nicht zu nahe begegnen. 

4.    Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung 
Um eine gezielte Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, werden alle Aussteller, Besucher und Dienstleister auf dem Gelände mit Name und Adresse registriert. Besuchertickets sind in der Regel nur online verfügbar und beziehen sich auf festgelegte Besuchstage. 

5.    Hohe Luftqualität
Mittels ihrer modernen Belüftungsanlagen gewährleisten die Messeplätze eine gute Durchlüftung von Eingängen, Hallen und Konferenzräumen. Dies wird noch unterstützt durch entsprechende Vorgaben zu einer offenen Standbauweise.

6.    Zusammenarbeit mit Ausstellern 
Die Messeveranstalter geben ihren Ausstellern bereits im Vorfeld der Messe Empfehlungen und Hinweise, die Abstandsregeln sowie die Möglichkeiten der persönlichen Hygiene bereits bei der Standgestaltung und bei der Planung der Messeabläufe einzuhalten.

7.    Anwendung und Kontrolle der Standards
Es besteht eine Tragepflicht medizinischer Masken. Desinfektionsmittel werden in hoher Dichte bereitgestellt und sämtliche Kontaktflächen werden in engen Zyklen gereinigt. Die Messeveranstalter informieren alle Messeteilnehmer umfassend über die geltenden Regeln zum Gesundheitsschutz. Sie kontrollieren die Einhaltung dieser Regeln während der gesamten Messelaufzeit sowie in den Zeiten des Auf- und Abbaus regelmäßig durch geschultes Personal und machen auf Verstöße in angemessener Weise aufmerksam.

8.    Integrierter Ansatz mit Partnern vor Ort 
Die Messeveranstalter arbeiten zum Corona-konformen Aufenthalt der Teilnehmer in der Messestadt eng mit den regionalen Verkehrsverbünden und der örtlichen Hotellerie zusammen. Insbesondere werden für die An- und Abreise der Teilnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln Kapazitäten bereitgestellt, die eine Beförderung entsprechend den aktuellen Corona-Regeln ermöglichen. 


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