Bauwirtschaft
Zustimmung zum Schlichterspruch

Nachdem die IG Bau bereits vergangenen Samstag ihre Zustimmung zum Schlichterspruch vom 12. Mai 2018 erteilt hatte, haben nun auch die beiden Arbeitgeberverbände, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (beide Berlin) zugestimmt.
Die Mitglieder hätten sich mit ihrer Zustimmung nicht leicht getan, erklärte Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe als Verhandlungsführer der Arbeitgeber. 5,7 % plus Einmalzahlungen seien für viele Bauunternehmen kaum zu verkraften, denn die Baukonjunktur verlaufe regional und branchenbezogen sehr unterschiedlich.
Dies habe sich auch in einer schwierigen und langwierigen verbandsinternen Diskussion gezeigt. Dennoch hätten die Mitglieder Vernunft bewiesen. Denn die Alternative wäre vermutlich ein Arbeitskampf gewesen. Das wolle auch keiner.
Der im Rahmen der Schlichtung gefundene Kompromiss ist nach Angeben der Verbände alles andere als ein Wunschergebnis. Dennoch habe man der Umsetzung des Schlichtungsergebnisses mehrheitlich zugestimmt, nicht zuletzt, weil die 26-monatige Laufzeit lange Planungssicherheit für die Unternehmen gewährleiste. Die mit der Tarifeinigung einhergehende Anhebung der Ausbildungsvergütungen um rund 65 Euro sende zudem das richtige Signal, um die Baubranche als Arbeitgeber für potentielle Nachwuchskräfte noch attraktiver zu machen.
Der Schlichterspruch der Zentralschlichtungsstelle unter Vorsitz des ehemaligen Bundeswirtschafts- und Arbeitsministers Wolfgang Clement vom 12. Mai 2018 sieht u.a. folgendes vor: Die Löhne und Gehälter werden im Westen ab 1. Mai 2018 um 5,7 % erhöht, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 26 Monate. Dazu kommen drei Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 1.100 Euro. Die Angleichung der Löhne und Gehälter im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten weiter voran getrieben: die Beschäftigten dort erhalten 6,6 % mehr Lohn und Gehalt ab 1. Mai 2018 und weitere 0,8 % mehr zum 1. Juni 2019. Auch sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 250 Euro. Darüber hinaus gibt es 2020 zum ersten Mal bundesweit ein 13. Monatseinkommen, allerdings in unterschiedlicher Höhe.


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