BDF
Bauherren können Förderung wieder einplanen

Fertighäuser werden nach umfassenden Nachhaltigkeitskriterien geplant. Foto: BDF/Baufritz

Zum 1. März 2023 tritt das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundes in Kraft. Bauherren können bei Einhaltung und Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien zinsvergünstigte Kredite für ihren Neubau bekommen. „Moderne Holz-Fertighäuser bringen alle Voraussetzungen für die neue KFN-Förderung mit und werden auf Wunsch förderfähig geplant“, sagt Georg Lange, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF, Bad Honnef).

Wie schon bei der ausgelaufenen Förderung der staatlichen KfW-Bank für besonders energieeffiziente „KfW-Effizienzhäuser“ kann die Fertighausindustrie ihre Neubauten auch im neuen KFN-Programm förderfähig planen und anbieten. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein hohes Qualitätsniveau inklusive der weiter verbesserten Schlüsselkompetenz „Energieeffizienz“ sowie das ganzheitliche Nachhaltigkeitsverständnis.

Das neue Förderprogramm KFN verfolgt unmittelbar drei Ziele: Erstens Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus des neuen Gebäudes weitreichend zu reduzieren, was durch den Bauherrn bzw. seinen Haushersteller mit einer Lebenszyklusanalyse und dabei einzuhaltende Höchstemissionswerte pro Quadratmeter Gebäudefläche nachzuweisen ist. Zweitens darf der Primärenergiebedarf eines förderfähigen Neubaus durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen, insbesondere durch eine hochgedämmte Gebäudehülle, maximal 40 Prozent eines Referenzgebäudes betragen, was dem bisherigen KfW-Standard „Effizienzhaus 40“ entspricht. Und drittens muss der möglichst geringe Energiebedarf des Neubaus durch den Einsatz erneuerbarer Energien gedeckt werden.

„Bauherren von Fertighäusern profitieren von der großen Planungskompetenz der Hersteller, die alle Leistungen bis zum schlüsselfertigen Haus planungssicher aus einer Hand anbieten. Die Anforderungen der Neubauförderung sind wichtige Ziele hin zu einem zukunftsfähigen Gebäudebestand, zu dem die Fertigbaubranche sowohl im Bereich des Ein- und Zweifamilienhausbaus als auch bei größeren Objekt- und Wohnungsbauten beitragen kann und möchte“, so Georg Lange.

Über die drei Förderziele hinaus, hat der Bund extra Förderkonditionen für den Neubau von Wohngebäuden zur privaten Selbstnutzung sowie für Neubauten angekündigt, die außerdem mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet sind. Auch die Einhaltung der strengen QNG-Anforderungen wurden von mehreren Fertighausherstellern des BDF bereits nachgewiesen und ihre Häuser erfolgreich QNG-zertifiziert.


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