Brigitte Küchen
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH hat am gestrigen Montag, den 30. März, beim Amtsgericht Bielefeld die Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über die Gesellschaft beantragt. Dem Antrag wurde inzwischen stattgegeben.

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ermögliche der Gesellschaft ein Sanierungs- und Zukunftskonzept zu entwickeln. Während des Verfahrens kann der Betrieb normal und in Eigenverantwortung der Geschäftsführung fortgeführt werden, wobei das Unternehmen vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitgehend geschützt ist. Die Geschäftsführung strebt die Erstellung eines Insolvenzplans und die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen an.

Das Insolvenzverfahren ist dabei kein klassisches Insolvenzverfahren. Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt, die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiterhin.
Nach eingehender Prüfung aller die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft beeinflussenden endogenen und exogenen Faktoren - insbesondere die Entwicklung des Marktes, dessen weitere Prognose und die Auswirkungen der Coronavirus-Krise - durch die Geschäftsführung, ist diese zur Überzeugung gekommen, dass das Verfahren für die Gesellschaft die beste Möglichkeit ist, um die Sanierung im Interesse von Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern und Gläubigern erfolgreich durchzuführen und auf diesem Wege den nachhaltigen und langfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Der Schritt in das Verfahren war notwendig geworden, um der H. Frickemeier Möbelwerke GmbH den erforderlichen Handlungsspielraum zu verschaffen und notwendige Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen rechtssicher umsetzen zu können.

Der Geschäftsbetrieb der H. Frickemeier Möbelwerk GmbH wird während des Verfahrens regulär fortgesetzt. Da man weiterhin zahlungsfähig sei, könne weiter produziert und den  Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden ohne Einschränkungen nachgekommen werden.

Als vorläufigen Sachwalter für die Gesellschaft hat das Amtsgericht Bielefeld Herrn Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus von der Kanzlei Kebekus et Zimmermann bestellt. Dieser überwacht im Interesse der Gläubiger das Verfahren und die Erstellung des Sanierungsplans.


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