Bundeskartellamt
Rabattforderungen in der Kritik

Das Bundeskartellamt sieht in seiner Mitteilung zum aufgegebenen Beitritt von KHG zu VME Union auch Rabattforderungen von Einkaufsverbänden an die Hersteller kritisch. So sei diese Woche XXXLutz zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Ein häufig bei Handelsunternehmen und Einkaufsverbänden auftretendes Phänomen seien besondere Rabattforderungen nach Aufkäufen kleinerer Wettbewerber oder nach einem Zusammenschluss von Verbänden („Hochzeitsrabatt“, „Integrationsbonus“, „Konzentrationsbonus“ o.ä.). Häufig würden solche Forderungen auch unterjährig im Rahmen laufender Lieferverträge gestellt, so dass ein Hersteller eine Auslistung für das Folgejahr befürchten müsse, wenn er dem Zusatzrabatt nicht zustimme, so das Kartellamt.

Solche Forderungen könnten kartellrechtlich bedenklich sein, wenn das neue Unternehmen bzw. der neue Verband eine marktstarke Position besitze oder sogar marktbeherrschend sei und mit der Forderung keine objektiv nachvollziehbare Gegenleistung verbunden sei.

Daher habe das Bundeskartellamt in dieser Woche den unterjährig von der XXXLutz-Gruppe pauschal geforderten Jubiläumsrabatt für „75 Jahre XXXLutz“ (2020) in Höhe von 7,5 Prozent in zwei Dreimonatszeiträumen in 2020 aufgegriffen und das Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert.


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