Bundesverband E-Commerce und Versandhandel
Maßnahmen zur Existenzsicherung gefordert

Der zweite harte Lockdown zu Weihnachten und zum Jahreswechsel wird auch nach Einschätzung des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) zurÜberlebensfrage für einen großen Teil des stationären Handels. Und er werde die Systeme des E-Commerce erneut stark belasten. Um das Überleben des stationären Handels zu sichern, die allgemeine Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Nachfrage auf alle Handelsformen verteilen zu können, fordert der bevh die zuständigen Landesregierungen nachdrücklich auf, in Zeiten der erzwungenen Schließung dem stationären Handel überall die kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect aus den Läden heraus zu erlauben. Zur Entlastung der Handelslogistik und Zustellbetriebe und zur Entzerrung der Nachfrage sei zudem eine Sondererlaubnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen während der Lockdown-Phase im Handel und bei seinen Dienstleistern zwingend nötig.

Zwar stehe durch den zweiten Lockdown die Versorgung der Bevölkerung mit sogenannten notwendigen Gütern, wie Lebensmitteln und Drogerieartikeln, insgesamt überhaupt nicht infrage. Aber auch darüber hinaus bestünden individuelle und bei der Bevölkerung insgesamt erhebliche weitere Bedürfnisse, die der stationäre Handel jetzt so, wie gewohnt, nicht erfüllen darf. Dafür stehe der zwar gut gerüstete Versandhandel erneut vor der Herausforderung, seiner Versorgungsaufgabe auch in Pandemie-Zeiten nachzukommen.

Aber auch Multichannel-Händler und alle Einzelhändler, die auf digitalen Kanälen, schriftlich oder telefonisch Kundenaufträge annehmen können, könnten in dieser schwierigen Zeit Bestellungen auch aus den Filialen heraus erfüllen. Um die Nachfrage zu entzerren, überlebenswichtige Einnahmen zu sichern, den Abverkauf schon disponierter oder vorhandener Waren zu ermöglichen, die Beschäftigung jedenfalls von Teilen des Personals sicherzustellen und Erleichterungen für die schnelle Bereitstellung von Gütern zu ermöglichen, seien zwei politische Maßnahmen unbedingt erforderlich:

„Zur Entlastung der Betriebe, zur Entzerrung und zur Sicherstellung der Belieferung sowie Versorgung ist auch am Sonn- und Feiertag die Arbeit in den Logistikzentren des Handels und in der Distribution zu erlauben. Dies gilt auch für stationäre Händler, die aus ihrem Laden heraus Aufträge verschicken, kontaktlos abgeben oder lokal liefern können“, so die Experten des bevh. „Die Landes- und kommunal Verantwortlichen haben sich einheitlich darauf zu verständigen, die sichere kontaktlose und damit gesundheitlich unbedenkliche Übergabe von Waren im Rahmen von ‚Click & Collect‘ aus dem stationären Handel zu erlauben.“

„Natürlich sind Sicherheit und Hygiene aktuell absolut notwendig. Click & Collect aus den Geschäften heraus, ist jedoch kontaktlos, gut organisiert und absolut hygienisch möglich, sichert die Versorgung und hilft damit allen die Krise leichter auszuhalten. Es ist eine wichtige Option, dem Handel in dieser verschärften Lage eine Perspektive zu bieten und ein geeignetes und milderes Mittel, als das quasi vollständige Verkaufsverbot“, so Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh, und fordert zudem: „All denjenigen, die wollen und können, muss es in diesen außergewöhnlichen Katastrophenzeiten möglich sein, ihre Kunden auch am Sonn- und Feiertag zu versorgen – sei es durch Bereitstellung, Ausgabe oder Auslieferung der Ware!“


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