BVOH
Gutes Signal gegen vertikale Preisbindung

Der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) begrüßt, dass das Bundeskartellamt (BKartA) die von Mitarbeitern des Spielzeugherstellers Lego ausgegangenen Versuche, gegenüber Händlern Mindestpreise durchzusetzen, mit einem symbolischen Bußgeld sanktioniert. „Wir haben aber allen Grund anzunehmen, dass es sich bei dem Vorfall lediglich um die sichtbare Spitze eines Eisbergs handelt, und dass die Praxis unzulässiger Preisvorgaben weiter verbreitet ist, als gemeinhin wahrgenommen wird“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann. Häufig sei der Onlinehandel von diesen Methoden betroffen: „Opfer dieser Preistreibereien sind in jedem Fall auch die Verbraucher, die unter überhöhten Preisen zu leiden haben.“ Für den BVOH sind Preisbindungen sind „Schlafmittel für den Wettbewerb“. Deshalb sollten die Kartellbehörden dem Thema Preisbindungen noch mehr Aufmerksamkeit schenken – so die Forderung des BVOH, der zudem vorschlägt, „hartnäckige, anhaltende Kartellrechtsverstöße zusätzlich mit den Mitteln des Strafrechts zu sanktionieren.“ Der BVOH-Präsident regt an, dass der Gesetzgeber die von der Monopolkommission angestoßene Diskussion zur Strafbewehrung von „Hardcore-Kartellen“ mit einer entsprechenden Gesetzesänderung aufgreifen möge. Preisvorgaben von Herstellern für den Weiterverkauf sind für den BVOH „eine unzulässige Kernbeschränkung des Wettbewerbs“. Das besage auch die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts, die auch regelmäßig von deutschen Land- und Oberlandesgerichten bestätigt werde. In der Praxis versuchten Hersteller immer wieder, auf „weiche“ Art und Weise Preisbindungen durchzusetzen. Dazu gehörten nach Informationen des BVOH auch „das drängende Ansprechen des Themas durch Vertriebsmitarbeiter gegenüber dem Händler“. Schon dieses Gespräch sei unzulässig. „Beim Ansprechen bleibt es häufig nicht. Der Hersteller verschlechtert die Lieferbedingungen oder Lieferungen werden teilweise oder ganz ausgesetzt“, sagt Prothmann. Der BVOH empfiehlt jegliche Art von Preisvorgaben und -absprachen selber zu dokumentieren und die Hersteller darüber hinaus um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, die in der Regel aber nicht kommen werde. Damit würden die Händler auch ihre Chancen vor Gericht verbessern.

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