DCB in Matratzen
Endgültige Entwarnung

Im Oktober 2017 sorgte der Fund von Dichlorbenzol (DCB) in den Matratzenschäumen von BASF für viel Wirbel in der Presse und in der Bettenbranche. Da zu diesem Zeitpunkt unklar war, ob DCB schädlich bzw. in Deutschland überhaupt verboten ist, hatte der Verband der Bettenfachgeschäfte (VDB) die zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bzw. das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) angeschrieben.

Neun Monate später kommt jetzt die Antwort. Demnach besteht auf Basis der vom Hersteller zur Verfügung gestellten analytischen und experimentellen Messergebnisse kein zu erwartendes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) nun mitteilt. Das BfR hat im Nachgang seiner vorläufigen Einschätzung möglicher DCB-Emissionen aus Matratzen weitere Informationen zu DCB in Schaumstoffmatratzen von mehreren Prüfinstituten erhalten. Diese Daten bestätigen die Einschätzung des BfR vom 20. Oktober 2017, dass kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwarten ist, die mit belasteten Matratzen in Kontakt kamen.


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