Der Mittelstandsverbund
Forderung nach ertragsorientierter Akuthilfe

Der Mittelstandsverbund zeigt sich besorgt über den am Sonntag beschlossenen Lockdown zum 16. Dezember und dessen Auswirkungen: Der Lockdown verhagele vielen mittelständischen Handels- und Dienstleistungsunternehmen nun auch noch das für den wirtschaftlichen Erfolg unverzichtbare Weihnachtsgeschäft, welches in nicht wenigen Branchen einen überproportionalen Anteil am Gesamtumsatz habe. Wenngleich die getroffenen Maßnahmen aus gesundheitspolitischer Sicht nachvollziehbar seien und die Unternehmen deren Durchsetzung bislang entschlossen unterstützen, so stünden zugleich viele Existenzen auf dem Spiel. Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr seien durch die pandemiebedingten Erschwernisse die Rücklagen zwischenzeitlich meist gänzlich aufgebraucht.

Viele der 230.000 im Mittelstandsverbund organisierten, in Verbundgruppen kooperierenden Unternehmen aus 45 verschiedenen Branchen und deren 2,5 Millionen Mitarbeiter schauten daher mit wachsender Sorge auf das Geschehen in den kommenden Wochen, in der neben der Liquidität schlicht die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit von Tausenden auf dem Spiel stehe. Neben den akuten wirtschaftlichen Einbußen befeuere der Lockdown stationärer Geschäfte gerade in diesen Wochen den Online-Handel, der dadurch seine ohnehin durch die Pandemie begünstigte Wettbewerbsposition massiv und dauerhaft weiter ausbauen könne.  Hiervon profitierten globale Internet-Händler und -plattformen überproportional. Damit setze sich die Monopolisierung wettbewerbsrelevanter Daten dramatisch fort.

Die nun in Aussicht gestellten staatlichen Hilfen unterstreichen für den Mittelstandsverbund zweifelsohne die guten Absichten der Politik - ernstlich zu befürchten sei aber, dass sie die Bedürfnisse in der Praxis bei weitem nicht abdecken, sie zudem erneut auf bürokratischem Wege vergeben würden und daher die dringend benötigten Hilfsgelder mangels effizienter Vergabekanäle auf sich warten lassen.
 
So ziele die Überbrückungshilfe III, auch wenn sie gegenüber der Überbrückungshilfe II einige unternehmensfreundliche Neuregelungen und eine Aufstockung des Höchstbetrags enthalte, immer noch nur auf bestimmte Fixkosten. Auch sei eine Sonderabschreibung in einem Verlustjahr nur bedingt tauglich für eine Aufbesserung der Liquidität. Insbesondere wenn der Verlustrücktrag, anders als vom Mittelstandsverbund wiederholt gefordert, nicht für drei Jahre, sondern nur für ein Jahr gilt. Ob sich aus der Neubewertung der Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse ein Vorteil ergebe, bleibe ebenfalls zunächst abzuwarten.

Was die Unternehmen dagegen jetzt dringend bräuchten, sei eine schnelle, unbürokratische, für jede Branche zugängliche und realitätsnahe Akuthilfe in Form einer Ausgleichszahlung für entgangene Erträge, denn allein darum gehe es. Hierfür hatte der Verband schon vor einigen Wochen geworben und sich damit an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Grundlage der Ermittlung des Ertragsausgleichs dürften keine komplizierten Bilanzanalysen sein, vielmehr müsse eine fundierte Prognose über den Jahres- oder Quartalsverlust reichen. Die Zahlungen könnten wie übliche Betriebserträge versteuert und Überzahlungen über die Finanzverwaltung verzinst zurückgefordert werden. Mehr als zögerliche Antworten, nach denen man die „wertvollen Vorschläge“ prüfe, waren bislang dazu jedoch nicht zu erhalten.

Der Mittelstandsverbund fordert die Politik deshalb angesichts der sehr ernsten Lage erneut auf, die Unterstützung für Unternehmen an den Messwerten zu orientieren, die betriebswirtschaftlich auch Sinn ergeben und über das Fortbestehen von Existenzen, und zwar unabhängig von Branche und Größe, wirklich entscheiden. Auf Umsatz und bestimmte Fixkosten zu fokussieren, führe zwangsläufig zu Ungleichbehandlung und gefährlichen Lücken. Eine ertragsorientierte Akuthilfe ist hingegen sachgerecht, realitätsnah, hochwirksam, effizient, fair und letztlich über die Finanzverwaltung auch leicht kontrollierbar.

„Akuthilfe muss damit zugleich für die gesamte Waren- und Finanzierungslogistik bereitgestellt werden“, fordert der Mittelstandsverbund. „Hierbei ist besonders auf die Verbundgruppen-Zentralen hinzuweisen, die für den wirtschaftlichen Erfolg mittelständischer Unternehmen essenziell sind.  Denn soweit Einzelhändler ihre Beschaffung über eine solche Zentrale bündeln, wird daher auch diese von den negativen Auswirkungen betroffen sein. Neben den Finanzhilfen ist auch eine belastbare Strategie für den weiteren Umgang mit der Pandemie erforderlich. Wenn das Urteil von Fachleuten zutrifft, dass bei Einführung der nun in Aussicht stehenden Impfung rund 1 ½ Jahre erforderlich seien, um eine ‚Herdenimmunität‘ sicherzustellen, besteht die Gefahr, dass sich Lockdowns in den kommenden Monaten wiederholen. Dies schadet nicht nur der Planbarkeit enorm, es lähmt vielmehr die Investitionsbereitschaft. Das von der Politik erwünschte Wachstum nach der Pandemie wird es dann nicht geben können.“  

Der Mittelstandsverbund plädiert deshalb zu einer konsequenten Verstärkung der Anstrengung zur Verbreitung regelmäßiger Antigen-Schnelltests, mit dem das Infektionsgeschehen besser lokalisiert und ihm auf diesem Wege gezielt entgegengeschritten werden kann.


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