Der Mittelstandsverbund ZGV
Begrüßt die Verschiebung der EUDR
Berlin. Der Mittelstandsverbund begrüßt die Verschiebung der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR), welche am heutigen 14. November durch das Europäische Parlament beschlossen wurde. Großunternehmen sollen nunmehr bis zum 30. Dezember 2025 Zeit haben, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen, während Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30. Juni 2026 davon betroffen sein werden.
Der Mittelstandsverbund bedauert es jedoch, dass sich die Vorschläge nicht durchsetzen konnten, den Handel insgesamt aus dem Pflichtkreis der EUDR zu nehmen. Der Verband hatte in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass dies ein verhältnismäßiges Vorgehen wäre, um mittelständische Unternehmen zu entlasten, ohne die Zielsetzung der Verordnung zu gefährden.
Zusätzlich nahm das Europäische Parlament die Vorschläge an, eine niedrigere Sorgfaltspflicht für die Beschaffung aus Ländern mit keinem Risiko anzusetzen. Dem Europäischen Gesetzgeber sei es daher nur mit Einschränkungen gelungen, die Belastungen der EUDR auf das notwendige Maß zu reduzieren. Der Mittelstandsverbund begrüßt die verabschiedete Verschiebung der EUDR. Die startenden Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen solle daher genutzt werden, das richtige Maß zwischen Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Realitäten zu finden.