Der Mittelstandsverbund – ZGV
Begrüßt Entscheidung in Frankreich zur Digitalsteuer

Frankreichs Parlament hat als erstes Land der Europäischen Union den Weg für eine Digitalsteuer frei gemacht – und geht damit einen nationalen Sonderweg. Der Mittelstandsverbund begrüßt die Entscheidung als Schritt zum Ausgleich der bestehenden massiven Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen.

Die Digitalsteuer wird rückwirkend vom 1. Januar 2019 an gelten und betrifft alle weltweit tätigen Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro und in Frankreich von mehr als 25 Mio. Euro erzielen – und damit insbesondere Google, Amazon, Facebook und Apple, kurz GAFA. Für sie werden nun Steuern in Höhe von 3% auf die digitalen Umsätze fällig. Diesen Wert hatte auch die EU-Kommission vorgeschlagen.

Mittelstandsverbund beklagt mangelnde Finanzierung des Gemeinwohls

In den europäischen Kommunikations- und Konsumgütermärkten spielen globale Internetplattformen eine immer dominierende Rolle. Dem gewaltigen Wachstum liegt zu einem wesentlichen Teil der Umstand zugrunde, dass diese Unternehmen der aktuellen Rechtslage geschuldet in Europa kaum und schon gar nicht adäquat zu ihrem geschäftlichen Erfolg besteuert werden. Im Vergleich etwa zu den europäischen mittelständischen Unternehmen beteiligen sie sich also bestenfalls marginal an der Finanzierung des Gemeinwohls. Dies beklagt Der Mittelstandsverbund schon seit Jahren.

Der lokal aufgestellte Mittelstand zahlt seine Steuern an seinem Standort. Demgegenüber können international tätige Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ohne physische Präsenz sich dieser Pflicht in erheblichem Umfang entziehen, indem sie sich in EU-Staaten mit geringem Körperschaftsteuersatz wie Irland oder Luxemburg niederlassen. So liegt der durchschnittliche EU-Steuersatz von Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen laut der EU-Kommission lediglich bei 9,5%, wohingegen 23,2% für traditionelle Geschäftsmodelle erhoben werden. Hierdurch entstehen der EU schätzungsweise rund 60 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen jährlich.

Für Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ergeben sich dagegen Einsparungen in Millionenhöhe. „Von einer fairen Besteuerung kann hierbei nicht die Rede sein. Stattdessen führen die derzeitigen Regelungen zu einer Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein fairer Wettbewerb für alle Unternehmen kann nur garantiert werden, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen ausgewogen sind. Die Digitalisierung muss in ihren Auswirkungen daher auch Einzug in das Steuerrecht erhalten.“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer Der Mittelstandsverbund.

Bereits im März 2018 hatte die Europäische Kommission zwei Entwürfe vorgelegt, die für eine gerechtere Besteuerung sorgen sollten. Damit reagierte die Kommission auch auf Forderungen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Hierbei war die Umsatzbesteuerung von digitalen Dienstleistungen innerhalb der EU als Übergangslösung vorgesehen. Später sollte sie durch eine globale Digitalsteuer auf OECD-Ebene ersetzt werden. Allerdings zeigte der Rat bislang wenig Ambitionen für eine europaweite Lösung. Der Mittelstandsverbund begrüße daher das beherzte Voranschreiten Frankreichs. Dies könne als gutes Beispiel für andere Mitgliedstaaten – im besten Falle Deutschland – gelten.


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