Der Mittelstandsverbund ZGV
Fordert neuen Kurs bei Überbrückungshilfe

Nach der Konferenz zwischen Bund und Ländern zur weiteren Pandemie-Bekämpfung begrüßt Der Mittelstandsverbund das einheitliche Krisenmanagement. Es wurde jedoch deutlich, dass dazu eine erneute gewaltige Kraftanstrengung von Wirtschaft und Gesellschaft erforderlich ist. Um Folgeschäden für den Mittelstand abzuwenden, sind Augenmaß und Verhältnismäßigkeit das Gebot der Stunde. 

„Entscheidend sind jetzt Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Transparenz und Einheitlichkeit. Je weniger Bürokratie und Flickenteppiche es für den Umgang mit der Pandemie gibt, desto mehr gesellschaftliche Akzeptanz wird die Bundesregierung für ihre Maßnahmen ernten. Dabei gilt es, parallel zu den für den Gesundheitsschutz notwendigen Vorkehrungen eine wirtschaftliche Entlastung zu schaffen, um weitere irreparable Folgeschäden gerade für den Mittelstand dringend abzuwenden. Die einschneidenden Maßnahmen zeitlich zu befristen und regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen, halten wir für sachgerecht“, betont Eckhard Schwarzer, Präsident des Mittelstandsverbundes.

Begrüßenswert ist dabei zunächst, dass der KfW-Schnellkredit endlich nach langer Forderung des Mittelstandsverbundes auch für kleinere Unternehmen bis 10 Mitarbeiter geöffnet wird. Um wirtschaftliche Schäden auszugleichen, hat die Bundesregierung eine Überbrückungshilfe III beschlossen. Dies würde auch den Unternehmerlohn implizieren. Zu erwarten ist, dass die seit Wochen vom Mittelstandsverbund geforderte Anerkennung eines fiktiven Unternehmerlohns nach dem Modell Baden-Württembergs deutschlandweit vorgesehen wird.  

„Zu befürchten ist jedoch, dass die Regelungen und Auflagen für die Bereitstellung der Überbrückungshilfe trotz einiger Erleichterungen auch weiterhin den Abfluss erheblich behindern werden“, so Schwarzer. Als Hemmnisse hätten sich bisher vor allem die Nachweispflicht der auf die einzelnen Monate bezogenen Umsatzabweichungen gegenüber dem Vorjahr und die Begrenzung der Verwendung auf bestimmte Kostenarten erwiesen. Das habe den Eigenkapitalverzehr der Unternehmen dramatisch vorangetrieben, mahnt Schwarzer. „Aus Reserven werden viele Unternehmen die kommenden Wochen nicht überstehen können. Die Überbrückungshilfe wird damit umso wichtiger. Um den Unternehmen und Soloselbständigen jetzt wirklich gezielt zu helfen, ist ein einfaches hochwirksames und dennoch kontrollierbares Vorgehen bei der Mittelvergabe erforderlich“, appelliert Schwarzer.

Dazu unterbreitet Der Mittelstandsverbund folgenden Vorschlag:

Unternehmen bzw. Unternehmer können für das laufende Geschäftsjahr eine Ertragsprognose erstellen. Weicht diese nach unten ab von den durchschnittlichen Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre, dann kann der Differenzbetrag als Überbrückungshilfe ausgezahlt werden. 

Für jüngere Unternehmen ist ein entsprechend kürzerer Zeitraum maßgeblich. Die Überbrückungshilfe ist in der Höhe begrenzt auf die im Programm vorgesehene Obergrenze für den Einzelbetrieb.

Stellt sich nach Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung heraus, dass der Ertragsrückgang geringer war als prognostiziert, dann muss der Förderbetrag in Höhe der Differenz zuzüglich eines Zinses zurückgezahlt werden. Die im Unternehmen verbleibende Überbrückungshilfe wird in die reguläre Besteuerung (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) einbezogen. 

„Das vorgeschlagen Modell ist einfach, wirksam, leicht zu administrieren und weitreichend frei von Risiken für den Staat und für die Unternehmen und damit eine schnell umsetzbare wirksame Überbrückungshilfe, die den Namen auch verdient“, unterstreicht Schwarzer. 

In einer derart außerordentlichen Situation sei das von der Bundespolitik in Aussicht gestellte und bislang wenig vollzogene Belastungsmoratorium für die Zukunftsfähigkeit des Mittelstandes nicht ausreichend, so Schwarzer weiter. Aus diesem Grund habe er beim Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Rahmen einer Videokonferenz eine Entlastungsinitiative angemahnt, die den Unternehmern notwendige Freiräume für das aktuelle Krisenmanagement verschaffe. So sei die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohnehin längst notwendig und die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags ebenfalls. 

Auch sei dringend geboten, die über die Corona-Krise weiter in Schieflage geratene Wettbewerbssituation der lokalen inhabergeführten Handelsgeschäfte im Verhältnis zu den marktbeherrschenden Online-Plattformen zu verbessern. Hierfür seien sowohl rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, als auch konkrete Förderprojekte auf den Weg zu bringen, welche die vorwiegend stationären Händler bei der Digitalisierung ihrer eigenen Geschäftsprozesse professionell unterstützen.  


zum Seitenanfang

zurück