Der Mittelstandsverbund ZGV
Vorschlag zur Verbesserung der Novemberhilfen

Seit gestern können die „Novemberhilfen“ für die von Schließungen betroffenen Unternehmen beantragt werden. Doch einen Anlass zur Freude sehen viele mittelständische Unternehmen darin nicht. Besonders die Betriebe, die nicht ihre gesamte Tätigkeit, sondern nur einen Teil aufgrund der Corona-Beschränkungen einstellen mussten, sehen sich benachteiligt.   
Die nun veröffentlichten Regelungen für die Novemberhilfen sehen vor, dass auch sogenannte Mischbetriebe, also von einer teilweisen Schließung betroffene Einrichtungen, die Novemberhilfe erhalten können. Dazu müssen sie jedoch nachweisen, „insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen“ zu sein. Diese Hürde kritisiert Der Mittelstandsverbund als unangemessen hoch. Zudem sei aus Sicht des Verbandes die Nachweispflicht kaum zu erfüllen.
Mit seinem Vorschlag für eine ertragsbezogene Akuthilfe hat er der Politik eine Problemlösung auf den Tisch gelegt, der leicht verständlich und pragmatisch umsetzbar ist. Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes erklärt: „Viele mittelständische Unternehmen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und brauchen nun endlich schnelle, zielgenaue und unbürokratische Unterstützung. Mit der von uns vorgeschlagenen Akuthilfe könnten alle Unternehmen – ob geschlossen oder nicht – auf der Grundlage einer Ertragsprognose für das laufende Geschäftsjahr 2020 zeitnah und unbürokratisch eine Hilfszahlung bis zu einem festzulegenden Höchstbetrag ausgezahlt bekommen. Eine Verzinsung etwaiger Überzahlungen über die Abweichung gegenüber dem Vorjahr hinaus und eine Kopplung an die Steuererklärung setzt Anreize für eine sorgsame Antragstellung und vereinfacht die Administration weitreichend. Zudem wäre damit den Unternehmen aller Branchen und noch dazu punktgenau nach Betroffenheit in der Breite wirksam geholfen, was die Novemberhilfe leider nicht leistet.“ 

 


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