Der Mittelstandverbund
Pakt zwischen Politik und Unternehmen gefordert

„Mehr als enttäuschend“: Der Mittelstandsverbund über deutliche Kritik an den Beschlüssen des Bundeskabinetts während der Klausurtagung auf Schloss Meseberg und fordert einen Pakt mit der Politik. „Die in den medialen Bildern verbreitete Harmonie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Gelegenheit zur Rettung des Mittelstandes in einer für viele Branchen existenzbedrohenden Lage ohne jedes Ergebnis verstrichen ist“, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann. Dringender denn je brauche es jetzt Entlastung für Unternehmen. Veltmann forderte einen Pakt zwischen der Politik und dem Mittelstand, der wirtschaftliche Perspektiven aufzeige und zugleich den Weg aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ebne. „Wenn der Schulterschluss zwischen Politik und Mittelstand nicht gelingt, riskieren wir unsere Zukunft. Wer jetzt nicht durch die Krise kommt, droht endgültig vom Markt zu verschwinden“, so Veltmann. „Ein endgültiges Aus für mittelständische Unternehmen hätte fatale Folgen. Wirtschaft und Gesellschaft werden andere sein. Es geht jetzt ums Ganze: das Lebenselixier der deutschen Wirtschaft
Ohne entschlossenes politisches Handeln stünden kurzfristig Existenzen mit hunderttausenden Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Ein Kahlschlag dieser Größenordnung schade der gesamten Volkswirtschaft und könne deshalb nicht im Sinne von Gesellschaft und Politik sein. Der Mittelstand sei für Wirtschaft und Gesellschaft systemrelevant. Er stabilisiere flächendeckend den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie das Sozialgefüge, insbesondere außerhalb der Metropolen und in ländlichen Gebieten. Durch weitsichtiges, oft generationenübergreifendes Entscheiden und Wirtschaften stehe er zugleich wie keine andere Wirtschaftsform für Nachhaltigkeit. Die sich rasant zuspitzende Energiekrise stelle jedoch eine überraschende existenzgefährdende Bedrohung für viele Unternehmen dar. Die unabsehbaren grundlegenden Änderungen auf den Märkten von Gas und Strom überforderten aktuell besonders kleine und mittlere Unternehmen in ihrer kurzfristigen Anpassungsfähigkeit, auch wenn sie in Verbundgruppen organisiert seien und dadurch einiges abfedern könnten.
Der Mittelstandsverbund fordert auch weiterhin eine wirksame Förderung der Energieeffizienz und eine spürbare Verschlankung und Digitalisierung bürokratischer Prozesse. Kurzfristig reiche das aber bei weitem nicht aus. Die Lasten der Energiekrise müssten durch einen gemeinsamen Kraftakt geschultert werden. Dies könne im Rahmen eines Energie-Paktes zwischen Politik und Mittelstand realisiert werden.
Im Kern wird vorgeschlagen, eine degressive Beteiligung der öffentlichen Hand an den Mehrkosten für Energie der von der Preisexplosion besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Form von Überbrückungshilfen zu gewähren. Dabei seien Referenzgrößen festzulegen. Hierfür würden sich z.B. die Gas-/Energiepreise des Vorjahres (oder das gleitende Mittel aus 2-3 Vorjahren) im Vergleich zum aktuellen Jahr – im Verhältnis zum Umsatz des jeweiligen Jahres – eignen. Wenn sich im Rahmen dieser Vergleichsrechnung Steigerungen des relativen Anteils der Energiekosten am Umsatz von mindestens 10 Prozentpunkten ergeben, sollten die zusätzlichen Energiekosten des Unternehmens über einen Zeitraum von drei Jahren, und zwar im ersten Jahr zu 50 Prozent, im zweiten Jahr zu 30 Prozent und im dritten Jahr zu 15 Prozent von staatlicher Seite übernommen werden mit der Auflage, mindestens die Hälfte der jeweiligen Überbrückungshilfen binnen zwei (oder drei) Jahren in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu investieren. Ziel müsse sein, das jeweilige Unternehmen zu befähigen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern bis zum Ende des Überbrückungszeitraumes weitgehend abzubauen.
Um den Transformationsprozess im Zuge einer solchen zielgerichteten Energiewende zu unterstützen, wird zudem gefordert:
•    energiefreundliche Ersatz- und Neuinvestitionen mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten zu versehen (1-2 Jahre)
•    zugleich die Möglichkeiten des Verlustrück- und Gewinnvortrags auf einen längeren Zeitraum (mindestens 3-4 Jahre) zuzulassen
•    eine professionelle Unterstützung durch Beratung der Unternehmen und Begleitung der Investitionen und sonstigen Maßnahmen der Effizienzverbesserung konsequenter zu fördern
•    bestehende Förderprogramme für Investitionen in energiearme Gebäude und für dazugehörige Technologien auszuweiten.


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