Einzelhandel in Bayern
Öffnungsperspektive nach Ostern

Für den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sind die Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern enttäuschend. „Die Stimmung in der Wirtschaft ist auf dem Gefrierpunkt. Mit klugen Instrumenten wie einer großangelegten Teststrategie, besserer Kontaktverfolgung und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bevölkerung könnten wir deutlich besser dastehen“, sagt BIHK-Präsident Eberhard Sasse. „Politik ist auch in der Pandemie die Kunst des Möglichen. Dass wir ein Jahr nach dem ersten Lockdown immer noch den Notausgang aus dem Pandemie-Tunnel suchen, kommt einer Bankrotterklärung der Corona-Politik gleich. Die Verschärfungen bis zum Ende der Osterferien sind logische Folge der Fixierung auf Inzidenzwerte und der Plan- und Strategielosigkeit. Das Chaos um die ‚Ruhetagsregelung‘ am Gründonnerstag und Karsamstag komplettiert das Bild“, kritisiert Sasse.

Als Lichtblick nennt der BIHK-Präsident die Öffnungsperspektiven für den Einzelhandel ab 12. April: Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100 wird der Einzelhandel geöffnet, unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).

Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 gilt für den Einzelhandel zusätzlich: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“), ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.


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