Handelsverband Baden-Württemberg
Wiedereröffnung der Geschäfte ab 20. April gefordert

Der Handelsverband Baden-Württemberg (HBW) appelliert an die baden-württembergische Landesregierung, die Einzelhandelsgeschäfte ab 20. April wieder zu öffnen – soweit der Verlauf der Pandemie dies zulässt. In einem sogenannten Smart Reopening würden sich die Händler möglichst bundeseinheitlich geltenden und damit planbaren und verlässlichen geltenden Hygieneverordnungen unterwerfen, um Mitarbeiter und Kunden bestmöglich zu schützen.

„Das ist unser Versprechen und daran lässt sich der Handel sehr gerne messen, so das Versprechen des HBW an Ministerpräsident, Wirtschaftsministerin und die übrige Landesregierung und Politik im Land. „Ohne diese Perspektive stehen viele Betriebe vor dem Aus“, sagt HBW-Präsident Hermann Hutter. „Seit dem 18. März muss über die Hälfte aller Einzelhandelsunternehmen ihre Türen für Kunden geschlossen halten. Diesen massiven Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb hat der betroffene Teil des Einzelhandels in Baden-Württemberg mit großem Verständnis mitgetragen“, schreibt der Verband in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und weitere Adressaten.
 
„Die ergriffenen Maßnahmen zeigen schon jetzt Wirkung, so dass jetzt über die Modalitäten einer schrittweisen Wiederingangsetzung des Wirtschaftslebens gesprochen werden sollte“, heißt es in dem Brief. Auch wenn bereits erste Soforthilfen ausgezahlt worden seien, der bereits jetzt entstandene Schaden für die Händler können dadurch „nicht im Ansatz“ ersetzt werden. Der Handelsverband fordert deshalb ein sogenanntes Smart Reopening ab 20. April, das bedeutet eine Wiedereröffnung, wenn dies gesundheitspolitisch vertretbar sei. Die Betriebe würden sich dann den aktuell geltenden und wirksamen Hygieneauflagen unterwerfen, die von den Behörden überprüft werden könnten, so Hutter und HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann.

Der HBW unterstütze selbstverständlich die Landesregierung und auch die Bundesregierung in deren Anstrengungen, die Ausbreitung von COVID-19 rasch einzudämmen. Der Schutz der Gesundheit habe oberste Priorität, betonte Hagmann. Gleichzeitig gelte es, gemeinsam mit der Politik die Voraussetzungen für einen geordneten Weg aus dem kompletten Shut-Down zu schaffen. Bund und Länder sollten sich daher möglichst frühzeitig auf einen bundesweit einheitlichen und verlässlichen Rahmen hierfür einigen, so Hutter und Hagmann. Die schrittweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb sollte nach einheitlichen, nicht- diskriminierenden Vorgaben für den gesamten Einzelhandel erfolgen.

Gleichzeitig legt die Verbandsorganisation in Schreiben an die Politik bundesweit einen 10-Punkte-Plan mit den Vorschlägen für einheitliche Hygienerichtlinien sowie einem 10 Punkte-Plan für eine Exit-Strategie vor.

Der Verband erneuert zudem seine Forderung an die Landesregierung, eine staatliche Garantie für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden auszurufen - dies müsse im Rahmen eines Rettungsschirms für die Handelsbranche geschehen.

„Wir brauchen diese staatliche Garantie, unabhängig von Größenordnung und wirtschaftlicher Stärke, basierend auf einer klaren gesetzlichen Anspruchsgrundlage“, sagte Hagmann.

Helfen würde an dieser Stelle sofortige Entschädigungszusagen, die weiter besichert werden könnten und die eine positive Prognose für Unternehmen und deren viele Arbeitnehmer bedeuten würden. „Ansonsten sind tausende von Insolvenzen im Einzelhandel noch in diesem ersten Halbjahr 2020 zu erwarten“, so Hagmann.


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