Handelsverband Deutschland (HDE)
Urteil zur Grundsteuer: Handel droht finanzielle Überforderung

Angesichts der am gestrigen Dienstag, den 10. April, getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer und einer notwendigen Neubewertung der Grundstücke macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass den Händlern aus einer Reform keine finanzielle Überforderung drohen darf.

„Wenn die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Neubewertung der Grundstücke dazu führt, dass die Grundsteuer massiv steigt, bringt das viele Händler in Gefahr. Gerade in den Innenstädten sinken angesichts des durch die Digitalisierung ausgelösten Strukturwandels die Kundenfrequenzen. Viele Händler stehen damit ohnehin bereits unter hohem Druck“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der Handel sei meistens Mieter seiner Immobilien, eine höhere Grundsteuer wird aber in aller Regel auf die Miete für die Ladenlokale umgelegt.

Eine höhere Grundsteuer treffe die Einzelhandelsunternehmen gleich in doppelter Weise. Denn Mieten werden bei der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet. Steigt die Ladenmiete, steige also auch die Belastung aus der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Viele Einzelhandelskonzepte wie etwa Elektronikmärkte, Kauf- und Warenhäuser, Verbrauchermärkte, Möbelhäuser und Baumärkte benötigen große Verkaufsflächen von mehreren tausend Quadratmetern, um ihre Waren ansprechend zu präsentieren. Die Grundsteuer sei daher für die Händler ein relevanter Kostenfaktor. „Wenn wir die Innenstädte vital und attraktiv erhalten wollen, dürfen jetzt nicht über die Grundsteuer noch zusätzliche Belastungen für den Handel entstehen. Wir brauchen dringend eine tragfähige, wirtschaftlich vernünftige Gemeindefinanzreform“, so Genth.


zum Seitenanfang

zurück