Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM)
Möbelhandel fordert die Öffnung seiner Häuser

Der Möbelhandel kann nicht nachvollziehen, warum die benachbarten Autohäuser und Baumärkte öffnen dürfen, ihm es bei mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche jedoch untersagt bleibt. Schließlich haben Möbelmärkte aufgrund ihrer Größe die geringste Zahl an Kunden pro Quadratmeter, Hygieneregeln können dort optimal eingehalten werden. Daher fordert der Handelsverband Möbel und Küchen, dass Möbel­häuser ebenfalls von der Schließung ausgenommen werden.

Für den Kauf von Möbeln und Küchen sind der Onlinehandel oder branchenfremde Vertriebswege kein ernsthafter Ersatz. Die allermeisten Kunden möchten Möbel und Küchen anschauen, eine reale Vorstellung von Material und Wirkung erhalten, das Material anfassen, zur Probe sitzen und liegen. On- und offline ergänzen sich gegenseitig, sie ersetzen sich jedoch nicht. Die Folge ist, dass der gesamte Wirt­schaftszweig weitgehend stillgelegt ist. Für die Möbelwirtschaft mit ihrem hohen inländischen Produktionsanteil gilt das gleiche wie für die Autobranche: Nur durch die Öffnung des Handels kommt die Produktion wieder in Gang.

Die Einhaltung umfassender Hygieneregeln ist für den Möbelhandel eine Selbstverständlichkeit. Durch die großen Verkaufsflächen von oftmals über 10.000 Quadratmetern kommt es zu keiner Verdichtung der Menschen, auch nicht im Außenbereich. Zahlreiche Häuser haben eine Frequenzmessung, mit der sich die Zahl der anwesenden Personen pro Etage ermitteln lässt. Die Beratung lässt sich mit der notwendigen Distanz von mindestens 1,5 Metern durchführen. Hinzu kommt, dass Kunden in den Möbelhäusern die Kontaktdichte von Menschen in den Städten verringert, was dazu beiträgt, das Infektionsrisiko insgesamt niedrig zu halten.

Der Handelsverband Möbel und Küchen appelliert daher an Bund und Länder, die Ausgrenzung dieser Branche so schnell wie möglich zu beenden und die Öffnung des Möbelhandels generell zu erlauben.


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