Handelsverband Wohnen und Büro e.V.
Webinar zur entwaldungsfreien Lieferkette

Der Handelsverband Wohnen und Büro e.V. bietet am 2. Mai 2024 von 10.00 bis 11.00 Uhr ein kostenfreies Webinar zur „Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette“ an.

Die EU-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit Produkten, die mit Entwaldung, Waldschädigung und Illegalität in Zusammenhang stehen (kurz: EUDR), wurde im Mai 2023 verabschiedet. Das Projekt unterstützt die politischen Verhandlungen und den Umsetzungsprozess der EU-Verordnung und bewertet die Herausforderungen und Auswirkungen der Umsetzung für Marktteilnehmer, Kontrollbehörden und Produzenten.

Ziele der Verordnung

• Minimierung des Beitrags der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung und damit Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Biodiversitätsverlust
• Minimierung der Gefahr, dass Erzeugnisse aus Lieferketten, die in Verbindung mit Entwaldung/Waldschädigung stehen, am EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden.

Nicht-KMU-Marktteilnehmer und Händler haben bis 30. Dezember 2024 Zeit, ihre globalen Wertschöpfungsketten zu prüfen und die von der EUDR geforderten Sorgfaltspflichten umzusetzen. Für KMU-Marktteilnehmer gilt eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2025.

Im vorläufigen Fokus der EUDR stehen dabei Kaffee, Kakao, Rinder, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz sowie eine Vielzahl an daraus hergestellten Folgeprodukten. Unter die Anforderungen fallen beispielsweise Lederwaren, Reifen, Dichtungen, Schokolade, Röstkaffee, Glycerin, Sojaöl, Sperrholz, Möbel und diverse Papier- und Printprodukte.

Der HWB bietet aufgrund der zeitnahem Umsetzung ein kostenfreies Webinar an, um die Unternehmen über den notwendigen Handlungsbedarf aufzuklären. Die Anmeldung kann formlos unter der eMail: jean-lucas.duerand@hwb.online erfolgen. Für Rückfragen steht Herr Dürand auch unter der Telefonnummer: 0221/94083-51 zur Verfügung.

Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB e.V., zur Umsetzung der Verordnung: „Es ist dringend erforderlich, dass die Umsetzungsvorgaben durch den nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber in Form von Hilfestellungen und Leitfäden konkretisiert werden. Zudem sind die Umsetzungsfristen ohne zeitnahe Klärung der grundlegenden inhaltlichen Fragen und ohne ein technisch ausgereiftes EU-Informationssystem zu verlängern“.


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