HDH
Begrüßt „überfällige" Insolvenzrechtsreform

Als „überfällig“ bezeichnet der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) die Gesetzesnovelle zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts, die jetzt vom Bundesrat verabschiedet wurde.

„Ich bin froh, dass die Koalition dieses wichtige Gesetzesvorhaben nun doch noch im Laufe dieser Legislaturperiode verabschiedet hat. Schließlich hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 auf eine Reform des Anfechtungsrechts geeinigt“, so HDH-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas.

Für die Betriebe des HDH – dazu gehören unter anderem die Bereiche Holz-Fertigbau, Möbel, Parkett und Bestattungsbedarf – sei die Reform des Insolvenzrechts eine gute Nachricht. Die Unternehmen seien jetzt sehr viel besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene Zahlungen auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss an einen Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen. „Die gesetzliche Begründung für die jahrelang drohende Rückzahlung lautete damals, dass Kunden zum Beispiel Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt worden waren. Den Gläubigern wurde in diesem Zusammenhang unterstellt, von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gewusst und sich so einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft zu haben“, erklärt Klaas.

Die jetzige Reform stelle klar, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, davon ausgehen können, dass diese Tatsache alleine keine Vorsatzanfechtung mehr begründet. „Außerdem reduziert sich die Anfechtungsfrist von bislang zehn auf künftig vier Jahre. Das sind wirklich gute Nachrichten für unsere Unternehmen“, bekräftigt Klaas.

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