HDH
Kritisiert restriktive Kreditvergabe

Der Hauptverband der deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie die restriktive Kreditvergabe und fordert Nachbesserung.

Im März 2016 ist in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Während die Richtlinie 2014/17/EU das Ziel verfolgt, den Verbraucherschutz im Bereich der Kreditvergabe für Wohnimmobilien zu stärken, wird das deutsche Umsetzungsgesetz laut Pressemitteilung diesem Anspruch nur bedingt gerecht. „Der anvisierte Verbraucherschutz wird darin leider konterkariert und schießt somit über das eigentliche Ziel hinaus. Die Folge daraus sind eine stark eingeschränkte Kreditvergabe sowie eine Benachteiligung von mehreren Verbrauchergruppen wie junge Familien und Senioren“, kritisiert Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH.

Seit dem 21. März 2016 müssen die Kreditinstitute noch gründlicher als bisher prüfen, ob der Kunde einen Kredit über die gesamte Laufzeit bedienen kann. Im Zweifelsfall müssen Banken selbst dafür haften – diese Risikoverteilung habe eine restriktive Kreditvergabe zur Folge: Sparkassen melden bereits einen spürbaren Rückgang bei Immobilien-Darlehenszusagen im zweiten Quartal 2016. Vor allem ältere Menschen und junge Familien hätten zunehmend Probleme, ein Darlehen für die eigenen vier Wände zu bekommen, so die Verbände der Genossenschaftsbanken (BVR) und Sparkassen (DSGV).

Gemeinsam mit den Verbänden der Bau- und Immobilienwirtschaft und den Verbänden der Genossenschaftsbanken (BVR) und Sparkassen (DSGV) fordert der HDH den Gesetzgeber auf, erstens die Spielräume der EU-Richtlinie zu nutzen und das deutsche Umsetzungsgesetz zeitnah zu modifizieren. Dabei sollte, wie in Österreich auch, hauptsächlich der Wert einer Immobilie berücksichtigt werden. Zweitens müssten unbestimmte Rechtsbegriffe bei den Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung schnellstmöglich korrigiert werden

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