Holzindustrie
Klimaschutz und Biodiversität auch ohne Nutzungsverbote möglich

Die Europäische Kommission legt heute ein Paket mit Energie- und Klimagesetzen vor, mit denen die Klimaziele 2030 (-55 % Emissionen) und 2050 (netto Null) erreicht werden sollen. 13 Gesetzesvorschläge sind im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets geplant. Insbesondere die modifizierte Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) und die EU-Forststrategie könnten nach Ansicht des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH, Bad Honnef) das Gegenteil einer verstärkten Kohlenstoffbindung bewirken, wie HDH-Präsident Johannes Schwörer betont.

„Ausdrücklich begrüßen wir die Anerkennung der forstwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten als zentrale Transformationsinstrumente, um eine nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen“, so Schwörer. „Aber: Kritisch sehen wir die EU-Forststrategie, da diese mit Bezug zur Biodiversitätsstrategie neue Nutzungsbeschränkungen von den Mitgliedsstaaten verlangt: Bis zu 30 % der Landesfläche sollen unter strengen Schutz gestellt werden, 10 % gar nicht mehr bewirtschaftet werden.“ Da private Eigentümer in Land- und Forstwirtschaft in der Regel für einen Nutzungsentgang entschädigt werden müssten, drohe insbesondere die Beschränkung der Holznutzung im öffentlichen Wald.

In Konsequenz müsse mit weitreichenden Nutzungsverboten gerechnet werden, was den selbstgesteckten Einsparziele der EU zuwiderlaufe. „Nicht bewirtschaftete Wälder können gerade im zunehmenden Klimawandel verstärkt Kohlendioxid freisetzen. Eine aktive Bewirtschaftung der Wälder sorgt hingegen für den Aufbau klimaresilienter Wälder und dafür, dass der Kohlenstoff im Wald oder in den Holzprodukten gebunden werden könnte. Wir fordern die EU-Kommission und das EU-Parlament deshalb dringend auf, eine aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung konsequent zu fördern und auf neue Nutzungsverbote zu verzichten! Die Klimaziele sind mit großflächig unbewirtschafteten Wäldern schlicht nicht zu erreichen.“

Auch die angekündigte Ausdehnung der Biomassenutzung zur Energieerzeugung müsse aus Sicht des HDH sehr differenziert vollzogen werden. „Die Erzeugung von erneuerbarer Wärme und Strom in den effizienten Biomassekraftanlagen der verarbeitenden Industrie leistet einen elementaren Beitrag zum Klimaschutz“, betont der HDH-Präsident. „Eine Ausdehnung der Biomassenutzung auf umgerüstete Kohlekraftwerke, wie es derzeit in Deutschland vermehrt diskutiert wird, ist hinsichtlich des zusätzlichen Biomassebedarfs und der sehr viel schlechteren Wirkungsgrade kritisch zu sehen.“


zum Seitenanfang

zurück