HWB
„Handlungsbedarf bei Verordnung über Zahlungsverzug“

Anfang März hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit über die Zahlungsverzugsverordnung beraten. Die Ministerrunde hat die Fortschritte erörtert, die im Hinblick auf die Festlegung eines gemeinsamen Standpunkts zur Verordnung über Zahlungsverzug erzielt wurden. Der Gedankenaustausch der Ministerinnen und Minister hat auf der Grundlage eines vom belgischen Vorsitz ausgearbeiteten Dokuments stattgefunden.

Die wichtigsten Diskussionspunkte waren die Wahl des Rechtsinstruments (Richtlinie oder Verordnung) und die verbindliche Zahlungsfrist von 30 Tagen (ob diese strikt festgelegt oder den unterschiedlichen Gegebenheiten, in denen Unternehmen tätig sind, angepasst werden sollte). Der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament wird voraussichtlich am 21.03.2024 über den Bericht der Berichterstatterin Róża Thun und Hohenstein zur Zahlungsverzugsverordnung abstimmen.

Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbands Wohnen und Büro (HWB e.V.), dazu: „Es ist dringend erforderlich, dass von der restriktiven Zahlungsfrist von 30 Tagen individuell abgewichen werden kann. Flexible Lösungen sind dringend notwendig, um bewährte und praktizierte Geschäftspraktiken nicht kaputt zu machen. Das Europäische Parlament ist aufgefordert, Ansätze für bewährte Praktiken zu finden“.


zum Seitenanfang

zurück