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Ostdeutsche gehen früher in Rente als Westdeutsche

Ostdeutsche gehen früher in Rente als Westdeutsche. lm Jahre 2017 gingen 42 Prozent aller Neurentner im Osten über die abschlagsfreie Rente mit 63 in den Ruhestand; in Westdeutschland waren es nur 30 Prozent. Bei der frühzeitigen Rente mit Abschlägen liegt die Quote im Osten bei 27 Prozent und damit ebenfalls höher als im Westen bei 17 Prozent. Bis zur Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und 7 Monaten haben in Ostdeutschland nur 24 Prozent aller Neurentner gearbeitet, in Westdeutschland sind es 45 Prozent.
Das geht aus Berechnungen des ifo Instituts hervor, die auf Statistiken der Rentenversicherung beruhen. Die Erklärung für den höheren Anteil bei der Rente mit 63 seien die ostspezifischen Erwerbsbiographien: In der DDR war es üblich, frühzeitig ins Erwerbsleben zu starten, so dass in Ostdeutschland ein höherer Anteil an Personen die Voraussetzungen hierfür aufweise, so die ifo-Forscher.
Dass außerdem in Ostdeutschland auch häufiger die frühzeitigere Rente mit Abschlägen in Kauf genommen wird, habe wohl eher mit den höheren Rentenansprüchen der Frauen im Osten zu tun: Eine Rente mit Abschlägen könne man sich eher leisten, wenn zwei Rentenbezieher mit hohen Bezügen in einem Haushalt lebten. Auch hier liege der Grund also in den besonderen Erwerbsbiographien zu DDR-Zeiten; anders als in Westdeutschland waren auch hier Frauen stark in das Erwerbsleben eingebunden, was sich nun in hohen Altersrenten widerspiegele.
Das Institut kritisiert, dass die Einführung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte ein Wahlgeschenk an die ältere Generation gewesen sei. Vor dem Hintergrund der absehbaren Finanzierungsschwierigkeiten der Gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025 und des zunehmenden Arbeitskräftemangels war sie laut ifo eine Fehlentscheidung. Dies spreche dafür, bei den anstehenden Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung des Alterssicherungssystems auch die Rente mit 63 kritisch zu überprüfen.
Im Jahr 2014 wurde die sogenannte Rente ab 63 eingeführt, die es Versicherten erlaubt, nach 45 Beitragsjahren vorzeitig ohne Einbußen bei der Rentenhöhe in den Ruhestand zu gehen. Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts besteht darüber hinaus auch für Versicherte mit wenigstens 35jähriger Versicherungsdauer in der Gesetzlichen Rentenversicherung. In diesem Fall müssen allerdings versicherungsmathematisch korrekte Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Außerdem verkürzt sich dadurch natürlich die Dauer der Einzahlung in die Rentenkassen, was eine weitere Verringerung der monatlichen Rentenzahlungen zur Folge hat.


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