KarstadtQuelle geht gegen einstweilige Verfügung in Berufung

Wie der „HDH direkt“ berichtet, ist die KarstadtQuelle AG gegen die Entscheidung des Landgerichts Essen vom 24. August 2001 in Berufung gegangen (siehe MÖBELMARKT online vom 27.08.2001).

Dieses hatte zum genannten Zeitpunkt die Einstweilige Verfügung gegen KarstadtQuelle bestätigt. Die Berufung des Konzerns ging am 9. Oktober bei dem jetzt zuständigen Oberlandesgericht Hamm ein.

Das OLG will voraussichtlich in der kommenden Woche einen Verhandlungstermin ansetzen. In der Zwischenzeit ist es KarstadtQuelle nach wie vor untersagt, einen „Wachstumsbonus“ in Höhe von 2,5% von seinen Lieferanten zu verlangen. Der Konzern hatte angekündigt, diesen Bonus in bilateralen Lieferantengesprächen weiter einzufordern.

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