Kettler-Insolvenz
Update

Bereits gestern meldete MÖBELMARKT.DE,  dass die Kettler Freizeit GmbH und Kettler Plastics GmbH beim Amtsgericht Arnsberg ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt haben. Diesem Antrag wurde durch das Gericht stattgegeben, wie mittlerweile von Kettler bestätigt wurde.

In einer Pressemitteilung heißt es hierzu: „Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter. Die übrigen Gesellschaften der Kettler-Gruppe sind von den Verfahren nicht betroffen.“ Insgesamt arbeiten über 550 Mitarbeiter weltweit für die Kettler-Gruppe, die seit 1949 als einer der führenden Hersteller von Freizeitartikeln am Markt tätig ist. Die betroffenen Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe seien umgehend über das Verfahren informiert worden. Ihre Löhne und Gehälter sind bis Ende September über die Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Das Unternehmen wird die nächsten Schritte gemeinsam mit der Gesellschafterin gehen, die sich in den letzten Monaten bereits erheblich finanziell und persönlich engagiert hat. Diese hatte das Unternehmen vor acht Monaten aus einem Verfahren übernommen. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Möglichkeiten im vorherigen Verfahren nicht hinreichend genutzt wurden und nicht alle Aufgaben in der Kürze der Zeit ausreichend erledigt werden konnten, um Kettler zukunftsfähig aufzustellen. Die aktuelle Unternehmenssituation macht diesen Schritt daher erneut erforderlich. Die Gesellschafterin und die Geschäftsführung sind überzeugt von den Möglichkeiten, die das Unternehmen und die Marke bieten und sehen weiter großes Potential für eine zukünftig positive Geschäftsentwicklung. Die Gesellschaft vertraut im Sanierungsverfahren auf den Sachverstand der Kanzlei Lambrecht sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. Das Amtsgericht Arnsberg bestellte Rechtsanwalt Georg Kreplin zum vorläufigen Sachwalter, der das Sanierungsverfahren für die Gläubiger überwacht und begleitet. Der Sachwalter und die Geschäftsführung haben sich in einem ersten Gespräch bereits über notwendige Schritte abgestimmt. Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, bei dem die Geschäftsführung das Unternehmen unter Aufsicht des Sachwalters weiterführen und neu aufstellen kann.“


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