Mäusbacher
Geht in die Insolvenz
Sonnefeld. Der oberfränkische Möbelhersteller Mäusbacher mit Sitz in Sonnefeld hat am 21. August beim zuständigen Amtsgericht in Coburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Der Geschäftsbetrieb laufe dabei uneingeschränkt weiter.
Das Gericht ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Rechtsanwältin Andrea Wollner von der Kanzlei HWR aus Würzburg als vorläufige Sachwalterin. Das Verfahren wird von der Wirtschaftskanzlei Grub Brugger begleitet. Als Generalbevollmächtigte steht Rechtsanwältin Nora Sickeler der Geschäftsleitung gemeinsam mit Dr. Lukas Herbert zur Seite. Die operative Verantwortung liegt weiterhin bei Geschäftsführer Marco Mäusbacher.
Wesentlicher Bestandteil der Eigenverwaltung ist, dass Produktion, Warenverfügbarkeit und Kundenbelieferung weiterhin vollumfänglich gesichert sind. Alle Mitarbeiter bleiben laut eigener Aussage beschäftigt und Löhne und Gehälter sind für die kommenden Monate über das Insolvenzgeld abgedeckt.
Der Antrag sei eine Reaktion auf den anhaltend schwachen Auftragseingang der letzten Monate sowie den massiven Einbruch der Bestellungen über den Sommer hinweg. Während das erste Quartal des Jahres noch über Plan verlief, kam es ab April zu einem deutlichen Nachfragerückgang, der sich nicht mit üblichen saisonalen Schwankungen erklären lässt. „Wir mussten feststellen, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln die notwendige Stabilisierung über den Sommer hinweg nicht sichern konnten. Mit der Eigenverwaltung schaffen wir uns nun die nötige Ruhe und Struktur, um unser Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen“, erläutert Mäusbacher.
Produktionsherausforderungen ergaben sich laut Mäusbacher durch den Ausfall eines großen Bohrzentrums sowie die erheblich verspätete Lieferung einer geplanten Neuanlage. Dies führte zu Engpässen in den Abläufen, die nur durch Mehrarbeit, Wochenendschichten und den Einsatz zusätzlicher Zeitarbeitskräfte aufgefangen werden konnten – mit entsprechend höheren Kosten.
Zur Sicherung von Transparenz und zum Schutz der Gläubigerinteressen wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser soll das Verfahren eng begleiten und stellt sicher, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.