Mittelstandsverbund ZGV
Begrüßt Insolvenzanfechtungsreform

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend, den 16. Februar, die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. „Wir begrüßen das beschlossene Gesetz, denn alle wesentlich von uns erhobenen Forderungen und geäußerten Kritikpunkte werden berücksichtigt“, kommentiert Dr. Ludwig Veltmann (Foto), Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbundes, den Beschluss.

Der Mittelstandsverbund habe sich seit Jahren vehement für eine Korrektur der Insolvenzordnung stark gemacht. Das jetzt beschlossene Gesetz sehe zahlreiche Verbesserungen der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz für den Mittelstand vor. So bringe es Klarheit bei Zahlungserleichterungen und setze die Frist der Anfechtung von zehn auf vier Jahre herab.

„Künftig können im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterungen nicht mehr ohne weiteres zum Anlass einer Vorsatzanfechtung genommen werden“, so Veltmann. Nach der bisherigen Praxis konnte ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern – und das bis zu zehn Jahre zurück. Dafür konnte es ausreichen, dass ein Gläubiger dem später insolventen Schuldner in der Vergangenheit eine im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterung, etwa eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung, gewährt hat.

Dem Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes sei es mit dem beschlossenen Gesetz gelungen, dass sich Unternehmen künftig darauf verlassen können, dass sie Zahlungen, die sie für ihre Leistungen erhalten haben, auch behalten dürfen. „Damit wird endlich die unverzichtbare Rechts- und Planungssicherheit für den Mittelstand wieder hergestellt“, so Veltmann.

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