Mittelstandsverbund ZGV
Elektronische Kassensysteme (kostenfreies Webinar)

Bereits heute dürfen nur noch solche elektronischen Kassen verwendet werden, die alle Vorgänge einzeln und unveränderlich aufzeichnen. Denn die Regeln für den Einsatz von elektronischen Kassen wurden in den letzten Jahren bereits verschärft, zuletzt zum 1. Januar 2018 mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Ab dem 1. Januar 2020 gilt nun für elektronische und computergestützte Kassensystem, Registrierkassen und Waagen mit Registrierkassenfunktion eine weitere Verschärfung.

Ab diesem Zeitpunkt sind solche Kassen(-systeme) nämlich mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (einem Sicherheitsmodul) gegen Manipulation zu schützen. Zudem sieht das Gesetz vor eine einheitliche Schnittstelle zur Übergabe der Kassendaten an das Finanzamt vor. Außerdem werden Betreiber verpflichtet, ihren Kunden die Ausgabe von Belegen anzubieten und die Kassen beim Finanzamt anzumelden. Es ist bekannt, dass Betriebsprüfer jetzt vermehrt auf elektronische Kassensysteme achten. Es ist daher unbedingt wichtig, dass die Ausstattung Ihrer Kasse den Anforderungen von heute und künftig den verschärften Anforderungen entspricht. Denn die Tatbestände der Steuergefährdungsvorschrift nach § 379 Abgabenordnung (AO) wurden um Pflichtverletzungen erweitert, die im Zusammenhang mit der technischen Sicherung von Kassensysteme stehen.

Um praktische Handlungsempfehlungen zu geben, bietet die ServiCon Service & Consult eG gemeinsam mit der DATEV eG am 6. September 2019 um 10:00 Uhr ein Webinar zu diesem Thema an. Hier können Sie sich dazu anmelden.


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