Möbel Martin
Plädiert für Öffnung seiner großflächigen Einrichtungshäuser

Möbel Martin sieht die neueste Landesverordnung des Saarlandes, dass Läden des Einzelhandels mit einer Fläche von bis zu 800 qm ab sofort wieder öffnen dürfen, als nicht zufriedenstellend an, da das Geschäftsmodell des großflächigen Einrichtungshandels nicht auf dezimierter Fläche betrieben werden kann. 

Nicolas Martin, geschäftsführender Gesellschafter von Möbel Martin und Sprecher der Geschäftsführung, bezieht Stellung: „Die von der Landesregierung getroffenen Lockerungen im Einzelhandel begrüßen wir grundsätzlich und sehen sie als richtiges Signal im Hinblick auf eine schrittweise Normalisierung der Lebensbedingungen an. Dass allerdings nur Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 qm sowie einige Ausnahmen wie Autohäuser, Fahrradhändler, Buchhändler und Baumärkte ohne Flächenbegrenzung öffnen dürfen, ist für uns nicht nachvollziehbar und führt zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen.“ 

Aus Sicht von Möbel Martin wurde versäumt, die Lockerungen auf Basis nachvollziehbarer Kriterien vorzunehmen, die nachweislich dem Gesundheitsschutz dienen. „Wichtig ist doch vor allem, wie viele Personen sich auf einer Fläche aufhalten und wie die Sicherheits- abstände zueinander eingehalten werden können“, so Nicolas Martin. Einrichtungshäuser sind großflächige Einzelhandelsgeschäfte mit einer Niedrigfrequenz. Die aktuell diskutierte Vorgabe von 10 qm/Person könne Möbel Martin problemlos auf 100 qm/Person erhöhen. Durch die außerstädtische Lage würden zudem die Innenstädte entlastet werden. Die meisten Kunden kämen gezielt per Pkw zu Möbel Martin – der Kundenstrom ließe sich auf den weitläufigen Parkplätzen gut regeln und entzerren. „Wir bieten unseren Kunden viele Produkte an, die gerade in der jetzigen Zeit stark nachgefragt werden. Warum sollte also der Kauf eines Sofas oder Bettes riskanter sein als der Kauf eines Autos oder Fahrrads?“ 

Die Sonderregelung, die es allen Verkaufsstellen des Einzelhandels, unabhängig vom Warensortiment, erlaubt, ihre Türen wieder zu öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche (unabhängig von der gesamten Ladenfläche) 800 qm nicht übersteigt, ist für Möbel Martin keine zufriedenstellende Lösung. „Eine Teilöffnung unserer großen Einrichtungshäuser mit 25.000 qm bis 45.000 qm Fläche ist für unser Geschäftsmodell nicht möglich. Abgesehen davon könnten wir die Kundenerwartungen mit einem dezimierten Sortiment sicherlich nicht erfüllen“, so Nicolas Martin. Für die zwei kleinen Möbel Martin Standorte Neunkirchen im Saarland (6.000 qm Verkaufsfläche) und Meisenheim in Rheinland-Pfalz (10.000 qm Verkaufsfläche) wird eine Teilöffnung der Küchenstudios auf 800 qm ab Donnerstag, 23. April realisiert.

Möbel Martin hat in den letzten Wochen weitreichende Vorkehrungen getroffen, um die Mitarbeiter und Kunden bestmöglich zu schützen, beispielsweise durch maximale Hygienevorkehrungen wie Mundschutz, kontaktloses Bezahlen, Besucherstromregelungen etc. Das Thema werde sehr ernst genommen und die Zeit sei genutzt worden, die Mitarbeiter zu schulen und auf eine sichere Wiedereröffnung vorzubereiten. 

„Die aktuelle Situation ist nicht nur existenzbedrohend für unser über 60 Jahre altes Traditionsunternehmen, sondern auch für unsere mehr als 2.000 Mitarbeiter“, so Nicolas Martin. Dadurch, dass Wettbewerber wie z.B. Küchenstudios, Polsterspezialgeschäfte und Baumärkte öffnen dürfen, käme es außerdem zwangsläufig zu einer Wettbewerbsverzerrung. „Wir appellieren, auch im Namen unserer Mitarbeiter, an die Landesregierung des Saarlandes, diese Ungleichbehandlung so schnell wie möglich aufzuheben und die Öffnung unserer Einrichtungshäuser generell wieder zu erlauben, so wie Nordrhein-Westfalen es auch bereits tut.“ 


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