Orgatec
Junge Unternehmen werden gefördert

Messe-Update
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert wieder junge Unternehmen, die auf der Orgatec ausstellen wollen. Foto: Koelnmesse

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt auch 2024 die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an der Orgatec. Durch die Übernahme von bis zu 60 Prozent der Standkosten bietet das Förderprogramm aufstrebenden Start-ups die Möglichkeit, ihre Neuentwicklungen auf der internationalen Leitmesse zum Thema „Zukunft der Arbeit“ zu präsentieren und ihre Exportaktivitäten zu verstärken.

Die Messe legt einen starken Fokus auf Innovationen für die Arbeitswelten der Zukunft – dementsprechend interessiert an neuen Ideen und Produkten ist auch das Publikum auf der Leitmesse. Sie ist damit ein guter Startpunkt für junge Unternehmen, um ihre Innovationen, Konzepte und Ideen wichtigen internationalen Entscheidungstragenden zu präsentieren, sich einem globalen Publikum vozurstellen und weltweite Kontakte zu knüpfen. 

Innovationsstandort Deutschland stärken

Das sieht auch das (BMWK) so und unterstützt deshalb die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an der Messe: Bis zu 60 Prozent der Standkosten können über ein Förderprogramm übernommen werden, die förderfähige Obergrenze liegt bei 7.500 Euro. Ziel des BMWK: die Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland und die Förderung des Exports von neuen Produkten und Verfahren. In das Portfolio förderfähiger Messen werden vom BMWK vor allem internationale Leitmessen aufgenommen. So wie die Orgatec: Die Messe ist weltweit führend für die Planung und Ausstattung moderner Arbeitswelten und professionell genutzter Räume. Als internationaler Branchentreffpunkt zieht sie Fachbesucher aus der ganzen Welt an, darunter Entscheidungsträger aus Unternehmen, Architektinnen und Architekten, Designerinnen und Designer und Fachleute aus der Immobilienbranche. 2022 machten rund 45.000 Fachbesucher aus 130 Ländern der Welt die Orgatec zur internationalsten Branchenmesse.

Förderkriterien des BMWK

Förderberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz und den Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der maximale Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf höchstens 10 Millionen Euro betragen und das Unternehmen muss vor weniger als 10 Jahren gegründet worden sein. Außerdem dürfen weniger als 50 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. Die Förderung gilt für die Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand, bei dem sich mehrere Start-ups einen Messestand teilen. Mehr Informationen und den Förderantrag gibt es über den Link unter diesem Artikel.


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