Otto
Kostenlose Altgerätemitnahme bei Neukauf

Otto-Kunden, die sich ein neues elektrisches Gerät beim Hamburger Internethändler bestellen, können dem Zusteller bei Lieferung ein vergleichbares Altgerät kostenlos mitgeben. Otto übernimmt dann die Rückführung zur Entsorgung bzw. dem Recycling. Damit setzt Otto die novellierte Fassung des ElektroG um.

Zu den berechtigten Elektrogeräten gehören alle Produkte mit Wärmeüberträger (wie Kühlschränke oder Tiefgefriergeräte), Backöfen, Herde oder elektrische Kaminöfen. Auch zählen alle Geräte dazu, deren Bildschirm größer als 100 Quadratzentimeter ist (z.B. Fernseher, Notebooks, Monitore), ebenso wie andere Elektrogroßgeräte ab 50 Zentimeter Kantenlänge (wie Lampen oder Staubsauger). Die Altgeräte müssen zuvor nicht bei Otto gekauft worden sein. Wünscht der Kunde eine Altgerätemitnahme, muss dieser kostenfreie Service bei der Bestellung des Neugerätes mitbestellt werden.

Die Otto-Group-Unternehmen Hermes Germany und der auf den Transport von Großgeräten spezialisierte Hermes Einrichtungs Service (HES) übernehmen bei Lieferung des Neugerätes und Mitnahme des Altgerätes die komplette logistische Abwicklung.
Kunden müssen das Altgerät dafür nicht verpacken und benötigen auch keinen Barcode, sondern können es dem Hermes-Zusteller direkt an der Haustür übergeben bzw. es vom sogenannten 2-Personen-Handling (im Falle von Großstücken) direkt aus der Wohnung oder dem Haus transportieren lassen. Voraussetzung: Lediglich bei der Online-Bestellung des Neugerätes ist der Punkt Altgerätemitnahme anzuklicken, damit die Beladung der Fahrzeuge und die Abholung entsprechend geplant werden können.

„Seit dem 1. Januar können Kunden ihr altes Gerät beim Kauf eines neuen also ganz einfach, bequem, fachgerecht und vor allem kostenlos über Otto entsorgen. Wir freuen uns, diesen Service anbieten zu können“, sagt Marc Opelt, Vorsitzender des Bereichsvorstands Otto.

Hintergrund: Das Elektrogesetz, abgekürzt ElektroG, regelt in seiner dritten novellierten Fassung unter anderem die Rücknahmepflichten von Elektronik und Elektrogeräten von Handel und Herstellern. Es ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.


zum Seitenanfang

zurück