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Der folgende MÖBELMARKT-Experten-Beitrag wird Ihnen von PC-COLLEGE - Seminare, die begeistern zur Verfügung gestellt. Form, Stil und Inhalt liegen allein in der Verantwortung des Autors Alain Barthel. Die hier veröffentlichte Meinung kann daher von der Meinung der Redaktion oder des Herausgebers abweichen.

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Expertenbeitrag: Tipp 361: Die E-Rechnung ab 2025

Experten Beitrag

Durch die Einführungspflicht der E-Rechnung soll der Verwaltungsaufwand zwischen Unternehmen und mit Behörden wesentlich vereinfacht werden. Die digitale Rechnung muss entweder im Format ZUGFeRD oder XRechnung erstellt und versandt werden. Erst dadurch sind diese dann von allen anderen Beteiligten maschinell lesbar und werden auch von der Finanzverwaltung akzeptiert. Für alle bedeutet das erst einmal eine größere Umstellung der IT-Software. Alle Softwareunternehmen müssen dieses Format in ihre Buchhaltungsprogramme oder ERP Systeme integrieren. Firmen, die eine eigene Software für die Rechnungserstellung haben, müssen diese entsprechend anpassen. Dazu müssen  die E-Rechnungen auch mit entsprechenden Verschlüsselungs- und Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden und 10 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden. Eine Rechnungs-PDF aus Word oder Excel erstellt ist somit nicht mehr gültig. Es gibt Umstellungsfristen in Abhängigkeit der Unternehmensgröße, jedoch ist der Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025 Pflicht.

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