Der folgende MÖBELMARKT-Experten-Beitrag wird Ihnen von PC-COLLEGE – Ihr Partner für IT-Kompetenz seit 40 Jahren zur Verfügung gestellt. Form, Stil und Inhalt liegen allein in der Verantwortung des Autors Alain Barthel. Die hier veröffentlichte Meinung kann daher von der Meinung der Redaktion oder des Herausgebers abweichen.
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Expertenbeitrag: Tipp 371 KI-AI Gesetz der EU - Was bedeutet das für Unternehmen?
Seit dem 21. Mai 2024 hat der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten einen AI (Artificial Intelligence) Act verabschiedet, der für den Einsatz von KI – (Künstlicher Intelligenz) Rahmenbedingungen setzt. Vollständig tritt das Gesetz am 02. August 2026 in Kraft, jedoch Kapitel I und II bereits ab 02. Februar 2025, einige Kapital III, V, VII, XII sowie Artikel 78 ab dem 02. August 2025, Artikel 101 ist davon ausgenommen. Klingt alles sehr kompliziert. Entscheidend ist jedoch, was jetzt gilt und beachtet werden muss. Alle Unternehmen, die mit KI arbeiten, müssen die Mitarbeitenden, die daran beteiligt sind, zu einer Schulung schicken, die den Teilenehmenden vermittelt, welche Klassifizierungen es von KI gibt, welche Pflichten zum Thema Datenschutz, Transparenz und Urheberschaft einhergehen. So sollten Sie nicht einfach einen von einer KI erstellten Text zu einem Thema 1:1 übernehmen, da möglicherweise die KI den Text selbst aus einem Artikel von einem Redakteur einer Zeitung genutzt hat. Veröffentlicht man diesen Text, hat das Unternehmen ein Problem mit dem Urheberrecht und kann vom Verfasser verklagt werden. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Weitere Infos gibt es unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/regulatory-framework-ai
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