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Der folgende MÖBELMARKT-Experten-Beitrag wird Ihnen von PC-COLLEGE – Ihr Partner für IT-Kompetenz seit 40 Jahren zur Verfügung gestellt. Form, Stil und Inhalt liegen allein in der Verantwortung des Autors Alain Barthel. Die hier veröffentlichte Meinung kann daher von der Meinung der Redaktion oder des Herausgebers abweichen.

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Expertenbeitrag: Tipp 381: Dashcams für das Auto

Experten Beitrag
Bildnachweis: Nicole Logan, unsplash

Wer einen Tesla fährt, braucht sich um eine Dashcam keine Sorge zu machen: Der Wächter-Modus (Sentry) wacht nicht nur beim Fahren, sondern auch beim Parken. Die meisten anderen Hersteller verbauen ab Werk keine Dashcam. Wenn Sie nachrüsten wollen, achten Sie auf folgende Punkte: Wie gut ist die Kamera (min. 1.920 × 1.080 Bildpunkte – Full HD)? Wie gut sind die Aufnahmen bei wechselndem Licht (z. B. Tunnel) oder bei unterschiedlicher Bildweite? Welcher Anschluss ist vorgegeben – es sollte der Standard USB-C sein, sonst brauchen Sie extra Kabel. Wie gut ist die Dashcam im Auto installierbar – wie viel Grad hat der Blickwinkel? Zwischen 95 und 125 Grad sollte es schon sein. Wie werden die Daten gespeichert? Per Speicherkarte oder USB-Stick? Achten Sie auch auf die Aufnahmequalität: Hier sind 60 Bilder (fps) pro Sekunde sehr gut, dann werden auch Nummernschilder erkennbar, wenn das Auto schnell an Ihnen vorbeifährt. Ein wichtiger Punkt: Das Gerät sollte erkennen und melden, wenn das Speichermedium nicht funktioniert.

Preislich gibt es Dashcams von 140  bis 250 Euro. Wichtig für Deutschland: Es gibt besondere Datenschutzregeln, sodass die Dashcam ihre Aufnahmen vom Vortag grundsätzlich mit neuen Daten überschreibt. Ausnahme ist die Event-Taste, mit der besondere, dem Anlass (Unfall) geschuldete Aufnahmen über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stehen und auch als Beweismittel dienen können (BGH-Urteil, 2018). Nicht erlaubt ist das Veröffentlichen solcher Videos, wenn Personen oder Autokennzeichen nicht unkenntlich gemacht wurden. Wichtig: In anderen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen. In Österreich müssen Sie eine Genehmigung beantragen, in anderen Ländern ist es nicht verboten (Dänemark, Frankreich, Niederlande, Polen u. a.). Informieren Sie sich daher immer vorher, bevor Sie in ein anderes EU- oder Nicht-EU-Land einreisen.

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